Politik

Bund und Länder einigen sich auf einfachere Pfandregelung

Die Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen soll einfacher und für Verbraucher und Wirtschaft praktikabler geregelt werden. Darauf haben sich heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Vertreter der Länder bei einem Spitzengespräch in Berlin geeinigt.

17.02.2003

Kern der Einigung ist, dass Pfand künftig auf alle Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen oder Glas- und Kunststoffflaschen erhoben werden soll. Demnach soll die Pfandpflicht künftig für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit Ausnahme von ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen wie Getränkekarton und Schlauchbeutel für Milch gelten. Ausgenommen von der Pfandpflicht bleiben auch Wein (inklusive Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine), Spirituosen sowie bestimmte diätetische Lebensmittel.

Auf die Mehrwegquote als auslösendes Element für die Pfandpflicht wird zukünftig verzichtet. Der Anteil der in ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen (Mehrweg und ökologisch gleichwertige Einwegverpackungen) abgefüllten Getränke soll in Zukunft mindestens 80 Prozent aufweisen. Dazu wird ein entsprechendes Monitoring eingerichtet.

Bundesumweltminister Trittin: "Ich freue mich, dass wir jetzt im Interesse der Verbraucher und des Handels eine einfachere Pfandregelung angehen können. Das Bundesumweltministerium wird auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung zügig einen Entwurf erarbeiten, der rasch zwischen Bundesregierung, Bundestag und den Bundesländern abgestimmt und verabschiedet werden kann."
Quelle: UD
 
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