Politik

Umweltverbände: Bundesrat darf Verbandsklage nicht aushebeln

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund (NABU) haben Bund und Länder vor einer Abschwächung des Bundesnaturschutzgesetzes gewarnt. Der Absicht mehrerer CDU/CSU-geführter Bundesländer die Möglichkeiten der Vereinsklage auszuhebeln, um angeblichen Verzögerungen bei Verkehrsplanungen vorzubeugen, dürfe nicht gefolgt werden.

03.03.2003

Das moderne Naturschutzrecht zur Sicherung der biologischen Vielfalt sei kein Steinbruch, wo je nach Bedarf wesentliche Teile herausgebrochen werden dürften. Klagemöglichkeiten von Betroffenen und Verbänden seien ein Instrument, um das Einhalten geltender Vorschriften zu kontrollieren. BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm: "Die bei der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes im letzten Jahr festgelegten Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände stellen bereits einen Minimalkonsens dar. Dieser darf nicht verwässert werden. Auch CDU/CSU-geführte Länder müssen den Naturschutz in Deutschland stärken anstatt ihn schwächen zu wollen. Und das in Ost und West gleichermaßen. Das Verbandsklagerecht muss unangetastet bleiben."

Christoph Heinrich, Leiter Naturschutz und Umweltpolitik des NABU: "Die Vereinsklage hatsich als Rechtsmittel organisierter Bürger fast überall in Europa durchgesetzt und bewährt. Es wäre eine Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats, wenn Bund und Länder den Zugang der Zivilgesellschaft zu den Gerichten wieder einengten." Die Klagemöglichkeiten der Verbände seien nicht primär verantwortlich für Verzögerungen bei Planungen von Verkehrswegen. Wenn diese aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Hinsicht in Ordnung sind, könne auch kein Planungsverfahren auf dem Klageweg angefochten werden. Die
Verbände kritisieren auch die Absicht, das Gesetz zur
Planungsbeschleunigung für Verkehrswege bis 2009 zu verlängern. Bei einer fortgesetzten beschleunigten Straßenbauplanung würden die Belange der Betroffenen und des Naturschutzes nur unzureichend berücksichtigt. Gerade eine frühzeitige Einbeziehung der Verbände in die Planungen beuge Klagen vor und führe zu optimierten Lösungen. Ziel der Neufassung des Planungsrechtes müsse es daher sein, Planungs-Verfahren organisatorisch und inhaltlich zu verbessern. Dies entspräche auch europarechtlichen Vorgaben.
Quelle: UD
 
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