Politik

DIHK: Neue EU-Umwelthaftung darf Mittelstand nicht strangulieren

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ruft das Europäische Parlament und den Umweltministerrat dazu auf, bei den Beratungen der neuen Umwelthaftungsrichtlinie nicht übers Ziel hinauszuschießen und dem Mittelstand eine kaum erträgliche Last aufzubürden.

19.05.2003

Die Harmonisierung der Umwelthaftung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, eine neue Regelung muss sich aber an folgenden Prinzipien messen lassen:

1. Der Geltungsbereich der neuen Umwelthaftung muss sinnvoll begrenzt werden: Nur Großrisiken sollten einbezogen werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Ausdehnung auf Kleckerschäden von Kleingewerbe und Dienstleistern schießt massiv übers Ziel hinaus.

2. Genehmigtes Handeln und Handeln nach dem Stand der Technik darf
eine Umwelthaftung nicht begründen: Umweltrisiken werden in umfangreichen Verfahren vorab geprüft. Genehmigungsauflagen werden
von den Unternehmen beachtet, im Idealfall durch aktives Umweltmanagement überwacht. Behörden und Sachverständige kontrollieren die Erfüllung der Auflagen in regelmäßigen Abständen. Es nicht verständlich, wieso einige Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland einen regelgerecht arbeitenden Betrieb zur Haftung heranziehen wollen.

3. Vor allem der "Naturschaden" bedarf der einschränkenden Konkretisierung: Oft wird streitig sein, ob eine Schädigung von Fauna oder Flora eingetreten ist, inwieweit sie auf Emissionen eines Unternehmens zurückzuführen ist und wie sie wieder beseitigt werden kann. Die Haftung sollte auf Gebiete beschränkt werden, die dem Europäischen Biotopverbundsystem Natura 2000 angehören. Diese Gebiete sind von besonderer Bedeutung für den Naturschutz und haben deshalb besonderen Schutz verdient.

4. Eine umfassende Versicherungspflicht für Umweltschäden darf nicht eingeführt werden: Wie soll eine Versicherung Schäden im Voraus kalkulieren, die nach heutiger Erkenntnis nicht entstehen können? Eine Versicherung wird sich vorsorglich für den Fall wappnen müssen, dass auch in diesen Fällen unerwartet Schäden entstehen. Wenn sie nicht entstehen, hat der Versicherte zu viel gezahlt. Dieses Geld steht für Investitionen in den Umweltschutz nicht mehr zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der DIHK die Stellungnahme des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom 29. April insbesondere zum genehmigten Handeln und zum Prüfungsvorbehalt für
die Versicherungspflicht. Er appelliert an die Abgeordneten des EP, in der ersten Lesung der Richtlinie am 13. Mai den Empfehlungen ihres Rechtsausschusses zu folgen. Auch der Umweltrat muss bei den laufenden Verhandlungen über die Umwelthaftungsrichtlinie die weitestmögliche Berücksichtigung der Belange vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen sicherstellen. Andernfalls drohen neue finanzielle Risiken für die Wirtschaft ohne entsprechenden Nutzen für die Umwelt - Money for nothing.
Quelle: UD
 
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