Politik
Macht der EEG-Entwurf den Klimaschutz zu teuer?
Anlässlich der aktuellen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Deutsche Industrie- und Handelkammertag die 20-jährigen Einkommensgarantien für die Betreiber Erneuerbarer-Energien-Anlagen kritisiert. Naturschützer warnen vor einer „Verwässerung“ des Entwurfs.
10.03.2004
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht den Klimaschutz zu teuer, findet der (DIHK). Er bemängelt, dass Anlagen gefördert werden ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit. Kosten-Nutzen-Überlegungen müssen aber deutlich mehr Gewicht bekommen. Notwendig wären mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien und eine feste Obergrenze des Fördervolumens.
Stattdessen fließt zu viel Geld in die völlig unwirtschaftlichen Biomasse-Kleinanlagen. Die notwendigen Einschränkungen bei der Windkraft fallen zu zaghaft aus. Da das EEG zudem nicht mit dem kommenden CO2-Emissionszertifikatehandel vereinbar sei, müsse das EEG für Neuanlagen 2010 auslaufen. Das habe, so der DIHK, kürzlich ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit belegt.
Der Naturschutzbund NABU dagegen hat davor gewarnt, am vorliegenden Gesetzentwurf weitere Verschlechterungen vorzunehmen. "Jedes Kürzen an den Einspeisevergütungen behindert den weiteren Aufschwung bei den Erneuerbaren Energien und erschwert das Erreichen unserer Klimaschutzziele", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dass der
Vergütungszeitraum für Strom aus Biomasse von 20 auf 15 Jahre verkürzt werden solle, sei nicht akzeptabel. "Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen an einigen Stellen noch nachgebessert werden, um den Erfolg der Erneuerbaren Energien auch mittelfristig zu sichern", so der NABU-Präsident.
Ferner sprach sich der NABU für einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Ausdrückliches Lob ernte der EEG-Entwurf beim NABU deshalb für entsprechende Regelungen bei der Offshore-Windenergie und Wasserkraft. So soll Strom von Offshore-Windparks in Meeresschutzgebieten zukünftig nicht mehr vergütet werden. "Mit dieser Regelung können anfängliche Differenzen über den Ausbau der Offshore-Windenergie überwunden werden", sagte Tschimpke. Der NABU-Präsident plädierte ausdrücklich dafür, die im Entwurf enthaltenen Restriktionen bei der Förderung kleiner Wasserkraftanlagen beizubehalten. "Bei der Wasserkraft sollten wir im wesentlichen vorhandene Anlagen nutzen. Bei den ohnehin geringen Ausbaupotenzialen lohnt sich der Streit über die weitere Verbauung
unserer Fließgewässer nicht", so Tschimpke.
Stattdessen fließt zu viel Geld in die völlig unwirtschaftlichen Biomasse-Kleinanlagen. Die notwendigen Einschränkungen bei der Windkraft fallen zu zaghaft aus. Da das EEG zudem nicht mit dem kommenden CO2-Emissionszertifikatehandel vereinbar sei, müsse das EEG für Neuanlagen 2010 auslaufen. Das habe, so der DIHK, kürzlich ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit belegt.
Der Naturschutzbund NABU dagegen hat davor gewarnt, am vorliegenden Gesetzentwurf weitere Verschlechterungen vorzunehmen. "Jedes Kürzen an den Einspeisevergütungen behindert den weiteren Aufschwung bei den Erneuerbaren Energien und erschwert das Erreichen unserer Klimaschutzziele", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dass der
Vergütungszeitraum für Strom aus Biomasse von 20 auf 15 Jahre verkürzt werden solle, sei nicht akzeptabel. "Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen an einigen Stellen noch nachgebessert werden, um den Erfolg der Erneuerbaren Energien auch mittelfristig zu sichern", so der NABU-Präsident.
Ferner sprach sich der NABU für einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Ausdrückliches Lob ernte der EEG-Entwurf beim NABU deshalb für entsprechende Regelungen bei der Offshore-Windenergie und Wasserkraft. So soll Strom von Offshore-Windparks in Meeresschutzgebieten zukünftig nicht mehr vergütet werden. "Mit dieser Regelung können anfängliche Differenzen über den Ausbau der Offshore-Windenergie überwunden werden", sagte Tschimpke. Der NABU-Präsident plädierte ausdrücklich dafür, die im Entwurf enthaltenen Restriktionen bei der Förderung kleiner Wasserkraftanlagen beizubehalten. "Bei der Wasserkraft sollten wir im wesentlichen vorhandene Anlagen nutzen. Bei den ohnehin geringen Ausbaupotenzialen lohnt sich der Streit über die weitere Verbauung
unserer Fließgewässer nicht", so Tschimpke.
Quelle: UD