Politik
Bundeskabinett beschließt Umwelt-TÜV für Planungen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung beschlossen. Nach dem Gesetz sollen bestimmte Pläne und Programme zukünftig einer systematischen und vertieften Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte der Bürger sowie der Verbände gestärkt.
06.07.2004
Eine Strategische Umweltprüfung ist danach künftig bei umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen. Hierzu zählen etwa die Bundesverkehrswegeplanung, Abfallwirtschaftspläne, Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie bestimmte wasserwirtschaftliche Pläne und Programme.
Zentrales Element ist der zu erstellende Umweltbericht, in dem die ermittelten Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Umweltbehörden und Öffentlichkeit sind an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf des Plans, der Umweltbericht sowie weitere Planungsunterlagen und Stellungnahmen sind jeweils öffentlich auszulegen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist der Plan zur Einsicht auszulegen. Dabei muss erläutert werden, wie der Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und weshalb dem angenommenen Plan der Vorzug vor den geprüften Alternativen gegeben wurde. Die FDP-Umweltexpertin um Bundestag, Birgit Homburger, warf Trittin, er „pervertiere“ eine sinnvolle Idee durch Bürokratie und Verordnungen.
Mit dem Gesetz wird eine europäische Umweltrichtlinie ("Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme") umgesetzt. Zugleich wird das Bundesrecht an weitere internationale Rechtsvorschriften, beispielsweise das UN-ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung, angepasst.
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Zentrales Element ist der zu erstellende Umweltbericht, in dem die ermittelten Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Umweltbehörden und Öffentlichkeit sind an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf des Plans, der Umweltbericht sowie weitere Planungsunterlagen und Stellungnahmen sind jeweils öffentlich auszulegen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist der Plan zur Einsicht auszulegen. Dabei muss erläutert werden, wie der Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und weshalb dem angenommenen Plan der Vorzug vor den geprüften Alternativen gegeben wurde. Die FDP-Umweltexpertin um Bundestag, Birgit Homburger, warf Trittin, er „pervertiere“ eine sinnvolle Idee durch Bürokratie und Verordnungen.
Mit dem Gesetz wird eine europäische Umweltrichtlinie ("Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme") umgesetzt. Zugleich wird das Bundesrecht an weitere internationale Rechtsvorschriften, beispielsweise das UN-ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung, angepasst.
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Quelle: UD