Politik

Umsetzung EU-Umweltrecht: Berlin weist Kritik zurück

Zu Presseberichten über eine angeblich falsche oder unzureichende Umsetzung von EU-Umweltrecht durch Deutschland erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums, die Bundesregierung habe in den zurückliegenden Jahren lange verschleppte Defizite bei der Umsetzung von europäischem Umweltrecht zügig abgebaut.

23.08.2004

Dies gehe aus einer Übersicht der EU-Kommission hervor, in der Fälle von Fristüberschreitungen, „nicht-konformer Umsetzung“ sowie „schlechter horizontaler Anwendung“ von EU-Umweltrecht nach Mitgliedsländern und mit Stichtag 31.12.2003 aufgeschlüsselt werden.

In der Kategorie „schlechte horizontale Anwendung“ habe Deutschland gemeinsam mit Österreich mit nur drei Fällen die drittbeste Bilanz (nach Finnland und Schweden mit jeweils 1 und Dänemark mit 2). Mit insgesamt 20 Fällen in allen drei Kategorien liege Deutschland bei der Umsetzung von europäischem Gemeinschaftsrecht mit den Niederlanden und Belgien auf Platz 7 von 15.

Zum richtigen Verständnis der von der Kommission festgestellten Fristüberschreitungen weißt das Umweltministerium darauf hin, dass von der EU-Statistik auch die Emissionshandels-Richtlinie erfasst wurde. Diese trat im November 2003 in Kraft und sollte bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden - eine Frist, die von keinem einzigen Mitgliedsstaat eingehalten werden konnte.

In weiteren Fällen seien bestehende Fristüberschreitungen nicht dem Bund anzulasten, weil sie der zersplitterten Zuständigkeitsordnung im föderalen System geschuldet sind. Versäumnisse der für Naturschutz und Wasserrecht zuständigen Bundesländer werden in Brüssel der Bundesregierung angerechnet. So sei bei der sogenannten „Zoo-Richtlinie“ Bayern säumig, bei der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie seien zehn Bundesländer in Verzug. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich deshalb wiederholt dafür ausgesprochen, die Föderalismusreform als Chance für ein modernes, unbürokratisches und „europataugliches“ Umweltrecht zu nutzen. Notwendig sei ein einheitlicher Kompetenztitel Umwelt in der konkurrierenden Gesetzgebung.
Quelle: UD
 
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