Politik

Tollhaus Trittin-Ministerium?

Im Bundesumweltministerium (BMU) hat es nach einer 25-seitigen "Mitteilung" des Bundesrechnungshofes, die der ZEIT vorliegt, Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Gutachten gegeben. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, das Ministerium habe sich "über die Gebote des Wettbewerbs, der Wirtschaftlichkeit, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz" hinweggesetzt. Schwere Vorwürfe gibt es auch beim Emissionshandel: Hier würden überzogene Gebühren in Mio-Höhe erhoben.

29.04.2005

Die Vorgehensweise habe "finanziellen Schaden" angerichtet und lasse "an der Objektivität" zweifeln, mit der Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle geprüft werden, so der Rechnungshof. Fachabteilungen des BMU und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) waren zu dem Schluss gekommen, dass die Forschungsfirma DBETec inhaltlich und finanziell für zwei der Gutachten das beste Angebot gemacht hatte. Allein, das Unternehmen erhielt den Zuschlag nur für einen der Aufträge. Begründung: Es sei befangen, denn es gehört der gleichen Firma, die das Erkundungsbergwerk in Gorleben betreibt. Beamte mehrerer Abteilungen im BMU und dem BfS hatten der Firma allerdings attestiert, nicht befangen zu sein. Dennoch intervenierte der Bundesumweltminister Jürgen Trittin (DIE GRÜNEN) und der Auftrag ging an die Konkurrenz. Überdies erhielt eine Gutachtergruppe, deren Angebote zuvor als unzureichend bewertet worden waren, bis dahin undiskutierte Teilaufträge. Es handelt sich um Gorleben-Experten aus Hannover, die auch für die Grünen in Niedersachsen Gutachten verfassen. Trittin war bis 1994 Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten von Niedersachsen.

Widerspruch gegen Gebühren in Millionenhöhe für Emissionshandel

Schwere Vorwürfe gibt es auch beim Emissionshandel:
Jährlich mindestens 12 Millionen Euro - so schätzt das Stahlzentrum - nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin ein für die bürokratische Abwicklung des Handels mit Treibhausgasemissionen. Allein für die Stahlindustrie in Deutschland bedeutet das neben den Kosten für den Handel Jahr für Jahr zusätzliche Gebühren in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Von den 12 Millionen Euro werden u.a. die etwa 90 Mitarbeiter der DEHSt bezahlt. Das wären pro Mitarbeiter 133.000 Euro. „Da wir aber meinen, dass nur maximal 6 Millionen Euro im Jahr für Personalkosten erforderlich sind, stellt sich die Frage: Was macht die DEHSt mit dem restlichen Geld?“, so Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) schreibt nämlich ausdrücklich vor: „Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz erhebt die zuständige Behörde kostendeckende Gebühren“ (§ 22 TEHG). Es gilt also das Prinzip der Kostendeckung. Die DEHSt ist erst Mitte April bereit, die Kosten offenzulegen - „sinnigerweise erst dann, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist“, so Ameling.

Ameling: „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass wir für den überflüssigen bürokratischen und wettbewerbsverzerrenden Emissionshandel auch noch viel zu hohe Gebühren zahlen müssen, die dem Finanzminister zu zusätzlichen Einnahmen verhelfen“. Deshalb empfiehlt er den Unternehmen, Widerspruch gegen die im März verschickten Kostenbescheide über die Gebühren einzulegen, bis die erforderliche Transparenz über deren Verwendung hergestellt ist. Die stattliche Mitarbeiterzahl der DEHSt verdeutlicht den Bürokratismus. „Der Bürokratieabbau ist einmal mehr nur ein Lippenbekenntnis dieser Regierung. Außerdem ist kritisch zu überprüfen, ob so viele Mitarbeiter wirklich gerechtfertigt sind“, fordert Ameling. „Wir verlangen natürlich eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren“.

Quelle: UD
 
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