Politik

Ablagerung unbehandelter Abfälle passé

Vergraben und Vergessen von Abfällen gehört der Vergangenheit an. Seit dem 1. Juni ist endgültig Schluss mit der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle, insbesondere von Hausmüll. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der deutschen Abfallwirtschaft in Leipzig sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Dieser grundlegende Wandel ist ein Meilenstein im Umweltschutz, vergleichbar mit der breiten Einführung des geregelten Katalysators für Autos oder der Großfeuerungsanlagenverordnung für Kraftwerke.“

02.06.2005

Zur fristgerechten Umsetzung der Ablagerungsverordnung wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Behandlungsanlagen  errichtet und bestehende modernisiert. Rund 10 Milliarden Euro wurden von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der privaten Entsorgungswirtschaft investiert, rund 15.000 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen.
 
In über 120 Anlagen werden zukünftig Restabfälle mit modernsten Techniken auf einem hohen Umweltschutzniveau behandelt. Dabei werden verwertbaren Stoffe abgetrennt und die in den Abfällen steckende Energie genutzt. Lediglich ein geringer Teil von maximal 30 Prozent, der nicht verwertbar ist, muss noch auf technisch gut ausgestatteten Deponien abgelagert werden. Schlechte Deponien werden schrittweise bis 2009 geschlossen.
 
Mit der bundesweiten Beendigung der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle nimmt die deutsche Abfallwirtschaft in Europa neben Österreich, Dänemark und den Niederlanden eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der EG-Deponierichtlinie ein. Jürgen Trittin: „Andere Staaten - innerhalb und außerhalb der Europaeischen Union - stehen vor massiven noch ungelösten Abfallproblemen. Hier liegt eine große Chance für den Export fortschrittlicher deutscher Umwelttechnik. Insofern trägt die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.“
 
Bei der ab dem 1. Juni vorgeschriebenen Vorbehandlung der Abfälle - sei es in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen - werden organische Stoffe und Schadstoffe abgebaut oder zerstört, anorganische Schadstoffe abgeschieden oder auslaugsicher eingebunden. Dies verhindert, dass sich zukünftig durch Reaktionen der Abfälle in Deponien schadstoffbelastetes Sickerwasser und klimawirksames Deponiegas bilden und die Umwelt schädigen. Damit leistet die Abfallwirtschaft einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Deponiegas enthält zu einem hohen Anteil Methan, einen Klimakiller mit einer 21-fachen stärkeren Wirkung als Kohlendioxid (CO2).
 
Der Naturschutzbund NABU hat das Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle in Deutschland grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber vor Missbrauch in der Praxis gewarnt. „Alle denkbaren Schlupflöcher zur Umgehung dieser Regelung müssen konsequent gestopft werden", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Ablagerung unbehandelter Abfälle sei hochgradig klimaschädlich. „Die dabei entstehenden Methangase haben erheblichen Anteil am Klimawandel. Sie sind etwa 21-mal so schädlich wie Kohlendioxid", betonte Tschimpke.
 
Allerdings sei unklar, ob überhaupt ausreichende Kapazitäten für die Vorbehandlung der zu erwartenden Müllmengen zur Verfügung stünden. Nach Schätzungen von Experten fehlten derzeit Behandlungsanlagen für Abfälle bis zu sieben Millionen Tonnen. Besonders problematisch sind nach Einschätzung des NABU die so genannten Zwischenlager. Für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren können für nicht vorbehandelte Abfälle -- diese sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden -- auf Deponien Zwischenlager eingerichtet werden. Bisher wurden bereits 22 solcher Lager genehmigt. „Es ist zu befürchten, dass darauf spekuliert wird, dass sich nach drei Jahren keiner mehr an den dort gelagerten Müll erinnert," kritisierte Tschimpke. 
Quelle: UD
 
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