Politik
Abschaffung des Korruptions-Registers in Hamburg
Mit Verwunderung und Bestürzung hat Transparency International Deutschland erfahren, dass im Rahmen der Deregulierung des Vergaberechts der Hamburger Senat auch die erst 2004 erlassenen Vorschriften über die Einrichtung eines Korruptions-Registers aufheben will.
09.08.2005
"Das ist das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt!", sagte Justus Woydt, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. Eine Deregulierung der Vergabevorschriften, insbesondere ein Verzicht auf die durchgehend öffentliche Ausschreibung, muss einhergehen mit einem Höchstmaß an Transparenz und deutlichen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Das beste und schärfste Instrument ist das Korruptions-Register. Ein Unternehmen, das bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften und bei Bestechung Gefahr läuft, auf Zeit von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden, wird zweimal nachdenken, bevor es versucht, sich rechtswidrige Vorteile zu verschaffen.
Besonders verwunderlich sei in diesem Zusammenhang der Hinweis des Senats auf die vorgesehene Bundesregelung. Gerade diese Regelung ist immer wieder unter anderem am Widerstand der Interessengruppen gescheitert und wird vorläufig nicht Gesetz werden. „Also wäre Hamburg jetzt gut beraten, als Teil seines bisher beispielhaften Kampfes gegen die Korruption die Landesregelung erst dann aufzuheben, wenn sie durch eine Bundesregelung wirklich ersetzt wird! Sonst gilt: Freie Fahrt der Korruption.“, so Justus Woydt.
Besonders verwunderlich sei in diesem Zusammenhang der Hinweis des Senats auf die vorgesehene Bundesregelung. Gerade diese Regelung ist immer wieder unter anderem am Widerstand der Interessengruppen gescheitert und wird vorläufig nicht Gesetz werden. „Also wäre Hamburg jetzt gut beraten, als Teil seines bisher beispielhaften Kampfes gegen die Korruption die Landesregelung erst dann aufzuheben, wenn sie durch eine Bundesregelung wirklich ersetzt wird! Sonst gilt: Freie Fahrt der Korruption.“, so Justus Woydt.
Quelle: UD