Politik
Hochwasser: Jetzt kommt die Schuldfrage
Wieder einmal hat die Elbe die Anrainerstädte überflutet. Werden „Jahrhundertfluten“ zur Gewohnheit? Während die Betroffenen gegen die Schäden des Hochwassers ankämpfen beginnen schon die ersten heftigen Debatten über Schuld, Versäumnisse und Versagen.
13.04.2006
Hochwasserschäden in Sachsen seien im hohen Maße Folge eigener
Versäumnisse, meint der Leipziger Anwalt Wolfgang Günther. 2004
erarbeitete er in Zusammenarbeit mit dem Büro für Umwelt und Planung in
Leipzig eine Studie über die Verwendung von Geldern aus den
öffentlichen Förderprogrammen im Zusammenhang mit den
Hochwasserereignissen 2002 durch die öffentliche Hand.
Ergebnis der Studie war nach Ansicht der Verfasser, dass in den neuen Bundesländern (Untersuchungsschwerpunkt Sachsen), die Fördermittel regelmäßig gerade für Projekte eingesetzt wurden, die im direkten Widerspruch zu den Förderzielen stehen. Landesweit haben Verwaltung und Politik die Möglichkeiten des verhältnismäßig leichten und unbürokratischen Zugriffs auf reich gefüllte Sondertöpfe dazu genutzt, ihre bereits seit Jahren in den Schubladen liegenden Bauprojekte zu realisieren, für die es bislang an Finanzierungsmöglichkeiten gefehlt hat, vornehmlich im Bereich Straßenbau.
Überdies stehe eine Vielzahl dieser Projekte auch noch im direkten Widerspruch zu einem nachhaltigen vorbeugenden Hochwasserschutz. Straßen und andere Bauwerke wurden gerade innerhalb der potentiellen Überschwemmungsgebiete realisiert, wo fachlich eigentlich sogar ein Rückbau erforderlich gewesen wäre; Flußläufe wurden nicht renaturiert, sondern vielerorts zu technischen Bauwerken umgestaltet, die keinen Raum mehr für natürliche Wasserrückhaltung ermöglichen.
Bereitgestellt waren diese Fördermittel jedoch dafür, Hochwasserschäden an öffentlicher Infrastruktur zu beheben, bauliche Anlagen nach Möglichkeit aus den Gefährdungsgebieten herauszunehmen und insgesamt für mehr Flächen zur Wasserrückhaltung an den Flussläufen zu sorgen. Neben der Wiederherstellung zerstörter und beschädigter Infrastruktur war eines der Hauptziele, künftige Hochwasserschäden und auch künftige Ausmaße von Hochwasserereignissen nachhaltig zu minimieren.
Die Studie wurde den betroffenen Behörden, der sächsischen Landesregierung und auch der Bundesregierung zugänglich gemacht. Inoffiziell wurde mitgeteilt, daß diese Problemlage wohlbekannt sei, aber eine öffentliche Debatte darüber als nicht weiterführend angesehen würde. Angeblich wolle man bei künftigen "Sonderfonds-Ereignissen" seine Lehren aus den Vorgängen um die Hochwassergelder von 2002 ziehen. Vereinzelt kam es zu Debatten auf Landkreisebene und auch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, bspw. in Grimma.
NABU: Hochwasserschutz gehört in die Zuständigkeit des Bundes
Angesichts der aktuellen Situation beim Elbe-Hochwasser hat der Naturschutzbund NABU erneut die einheitliche Zuständigkeit des Bundes beim Hochwasserschutz gefordert. Die hohen Pegelstände der Elbe machten wieder einmal deutlich, dass unterschiedliche Länder-Regelungen beim Hochwasserschutz nicht sinnvoll seien. „Die Bundesländer müssen endlich einsehen, dass Hochwasserschutz in Bundeshand gehört", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wenn jedes Land weiter nach Gutdünken über Deiche und Flutungsflächen entscheide, werde der Hochwasserschutz nur zusätzlich erschwert.
Vor diesem Hintergrund lehnt der NABU auch den jüngsten Vorschlag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff nach einem Staatsvertrag zwischen Elbanrainerländern zum Hochwasserschutz entschieden ab. *Wir brauchen keine Länderabkommen, um Hochwasser gezielter zu bekämpfen, sondern bundesweite Regelungen", betonte Tschimpke. Es gehe nicht an, dass ein Bundesland, dass nach einem Hochwasser besonders hohe Schäden hatte, im nächsten Jahr die Maßnahmen zum Schaden der anderen verstärke und umgekehrt. *Bei einem Hochwasser ist die Not stets groß. Anschließend kocht jedes Land wieder sein eigenes Süppchen und es gibt Streit, wer für was zuständig ist und wer welchen Schaden bezahlt", so der NABU-Präsident.
Bei der Diskussion um den Hochwasserschutz werde einmal mehr deutlich, wie dringend notwendig eine Neuaufteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern sei. Wenn Vertreter von Bund und Ländern im Mai noch einmal über die Föderalismusreform beraten, sollte klar sein, dass gerade im Umweltrecht Kleinstaaterei nichts bringe. Mit Blick auf den Klimawandel werden auch die Hochwasser in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. „Einige Ministerpräsidenten müssen endlich ihre Blockade-Haltung gegen ein einheitliches Umweltrecht aufgeben", so Tschimpke.
Ergebnis der Studie war nach Ansicht der Verfasser, dass in den neuen Bundesländern (Untersuchungsschwerpunkt Sachsen), die Fördermittel regelmäßig gerade für Projekte eingesetzt wurden, die im direkten Widerspruch zu den Förderzielen stehen. Landesweit haben Verwaltung und Politik die Möglichkeiten des verhältnismäßig leichten und unbürokratischen Zugriffs auf reich gefüllte Sondertöpfe dazu genutzt, ihre bereits seit Jahren in den Schubladen liegenden Bauprojekte zu realisieren, für die es bislang an Finanzierungsmöglichkeiten gefehlt hat, vornehmlich im Bereich Straßenbau.
Überdies stehe eine Vielzahl dieser Projekte auch noch im direkten Widerspruch zu einem nachhaltigen vorbeugenden Hochwasserschutz. Straßen und andere Bauwerke wurden gerade innerhalb der potentiellen Überschwemmungsgebiete realisiert, wo fachlich eigentlich sogar ein Rückbau erforderlich gewesen wäre; Flußläufe wurden nicht renaturiert, sondern vielerorts zu technischen Bauwerken umgestaltet, die keinen Raum mehr für natürliche Wasserrückhaltung ermöglichen.
Bereitgestellt waren diese Fördermittel jedoch dafür, Hochwasserschäden an öffentlicher Infrastruktur zu beheben, bauliche Anlagen nach Möglichkeit aus den Gefährdungsgebieten herauszunehmen und insgesamt für mehr Flächen zur Wasserrückhaltung an den Flussläufen zu sorgen. Neben der Wiederherstellung zerstörter und beschädigter Infrastruktur war eines der Hauptziele, künftige Hochwasserschäden und auch künftige Ausmaße von Hochwasserereignissen nachhaltig zu minimieren.
Die Studie wurde den betroffenen Behörden, der sächsischen Landesregierung und auch der Bundesregierung zugänglich gemacht. Inoffiziell wurde mitgeteilt, daß diese Problemlage wohlbekannt sei, aber eine öffentliche Debatte darüber als nicht weiterführend angesehen würde. Angeblich wolle man bei künftigen "Sonderfonds-Ereignissen" seine Lehren aus den Vorgängen um die Hochwassergelder von 2002 ziehen. Vereinzelt kam es zu Debatten auf Landkreisebene und auch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, bspw. in Grimma.
NABU: Hochwasserschutz gehört in die Zuständigkeit des Bundes
Angesichts der aktuellen Situation beim Elbe-Hochwasser hat der Naturschutzbund NABU erneut die einheitliche Zuständigkeit des Bundes beim Hochwasserschutz gefordert. Die hohen Pegelstände der Elbe machten wieder einmal deutlich, dass unterschiedliche Länder-Regelungen beim Hochwasserschutz nicht sinnvoll seien. „Die Bundesländer müssen endlich einsehen, dass Hochwasserschutz in Bundeshand gehört", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wenn jedes Land weiter nach Gutdünken über Deiche und Flutungsflächen entscheide, werde der Hochwasserschutz nur zusätzlich erschwert.
Vor diesem Hintergrund lehnt der NABU auch den jüngsten Vorschlag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff nach einem Staatsvertrag zwischen Elbanrainerländern zum Hochwasserschutz entschieden ab. *Wir brauchen keine Länderabkommen, um Hochwasser gezielter zu bekämpfen, sondern bundesweite Regelungen", betonte Tschimpke. Es gehe nicht an, dass ein Bundesland, dass nach einem Hochwasser besonders hohe Schäden hatte, im nächsten Jahr die Maßnahmen zum Schaden der anderen verstärke und umgekehrt. *Bei einem Hochwasser ist die Not stets groß. Anschließend kocht jedes Land wieder sein eigenes Süppchen und es gibt Streit, wer für was zuständig ist und wer welchen Schaden bezahlt", so der NABU-Präsident.
Bei der Diskussion um den Hochwasserschutz werde einmal mehr deutlich, wie dringend notwendig eine Neuaufteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern sei. Wenn Vertreter von Bund und Ländern im Mai noch einmal über die Föderalismusreform beraten, sollte klar sein, dass gerade im Umweltrecht Kleinstaaterei nichts bringe. Mit Blick auf den Klimawandel werden auch die Hochwasser in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. „Einige Ministerpräsidenten müssen endlich ihre Blockade-Haltung gegen ein einheitliches Umweltrecht aufgeben", so Tschimpke.
Quelle: UD