Politik
Umweltverbände sehen Umweltgesetzbuch vor Zerreißprobe
Die großen Umweltverbände sehen das als zentrales Reformvorhaben der Bundesregierung vorgelegte Umweltgesetzbuch (UGB) vor einer Zerreißprobe. "Wenn die massiven Interventionen des Agrar- und Verkehrsressorts insbesondere beim heftig umkämpften Dritten Buch 'Naturschutz und Landschaftspflege' nicht zurückgewiesen werden, bleibt der Naturschutz auf der Strecke", beklagte DNR-Präsident Hubert Weinzierl.
13.03.2008
Gerade das zentrale Instrument für den Schutz von Natur und Landschaft
auf der gesamten Fläche, die sogenannte Eingriffsregelung, soll nach
dem Willen des Agrar- und Verkehrsressorts zu einer bloßen
Geldbeschaffungsmaschinerie werden. "Statt den Ausverkauf der Natur
durch Ersatzgeldzahlungen voranzutreiben, muss endlich die Zerstörung
ökologisch wertvoller Flächen und der tägliche Landschaftsverbrauch von
109 Hektar gestoppt werden," verlangte DNR-Generalsekretär Helmut
Röscheisen, der die Arbeit der Verbände seit Jahren koordiniert.
Kernpunkte des Natur- und Artenschutzes dürften nicht in Frage gestellt werden, forderte der Naturschutzbund. "Wer reale Schäden an der Tier- und Pflanzenwelt verursacht, muss auch reale Wiedergutmachung leisten" so Leif Miller, Geschäftsführer des NABU. "Tatsächliche Maßnahmen für die Natur müssen Vorrang vor einem simplen Schmerzensgeld haben. Wertvolle Lebensräume dürfen nicht zerstört werden." Auch könnten temporäre Maßnahmen keinen Ausgleich für dauerhafte Schädigungen von Landschaft und Biotopen bieten.
Großer Flurschaden für den Naturschutz entstünde auch durch die vom Landwirtschaftsministerium geforderte Streichung verbindlicher Regeln für naturverträgliche Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, der sogenannten guten fachlichen Praxis. Die gravierenden ökologischen Auswirkungen der industrialisierten Landwirtschaft, wie die Belastung von Boden und Wasser, müssten durch konkrete Betreiberpflichten an die Landwirte eingedämmt werden, forderte der NABU. "Wer Schäden verursacht wie ein Industriebetrieb, muss auch wie einer behandelt werden" betonte Miller. Das Ziel der Bundesregierung, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, würde sonst in Frage gestellt. "Die Minister Seehofer und Tiefensee sind gut beraten in ihren Häusern darauf zu achten, dass nicht mit übertriebenen Forderungen gegen die offiziellen Vorgaben der Bundesregierung verstoßen wird."
Zur Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege trägt die Landschaftsplanung bei. "Entscheidend ist eine flächenhafte Anwendung der Landschaftsplanung auch auf örtlicher Ebene, was aber vom Bundesverkehrsministerium bekämpft wird", sagte Prof. Horst Lange vom Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN).
Zum Bearbeitungsstand des Umweltgesetzbuchs erklärte Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des BUND: "In Folge der Föderalismusreform haben die Länder die Möglichkeit von Bestimmungen des Umweltgesetzbuches abzuweichen. Dies ist und bleibt ein gravierender Geburtsfehler des UGB." Im vorliegenden Entwurf bedürfen aber selbst die sogenannten "abweichungsfesten" Bereiche einer Konkretisierung durch die Länder.
Das föderale Chaos im Umweltrecht wird dadurch nach Ansicht des BUND noch weiter vergrößert. Jahrelange Rechtstreite vor dem Bundesverfassungsgericht über Regelungskompetenzen seien vorgezeichnet. Auch die Vereinbarkeit mit dem Europarecht sei etwa bei der Verbandsklage nicht gegeben. "Bei all dem bringt das Umweltgesetzbuch in der momentanen Entwurfsfassung keine ökologischen Verbesserungen, sondern teilweise sogar eine Absenkung von Standards", so BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm. "Bundesumweltminister Gabriel ist dringend aufgefordert, sich hier stärker zu engagieren, damit am Ende noch eine akzeptable Lösung herauskommt. Die Hoffnung, dass von diesem UGB innovative Impulse ausgehen, muss man wohl aufgeben."
Kernpunkte des Natur- und Artenschutzes dürften nicht in Frage gestellt werden, forderte der Naturschutzbund. "Wer reale Schäden an der Tier- und Pflanzenwelt verursacht, muss auch reale Wiedergutmachung leisten" so Leif Miller, Geschäftsführer des NABU. "Tatsächliche Maßnahmen für die Natur müssen Vorrang vor einem simplen Schmerzensgeld haben. Wertvolle Lebensräume dürfen nicht zerstört werden." Auch könnten temporäre Maßnahmen keinen Ausgleich für dauerhafte Schädigungen von Landschaft und Biotopen bieten.
Großer Flurschaden für den Naturschutz entstünde auch durch die vom Landwirtschaftsministerium geforderte Streichung verbindlicher Regeln für naturverträgliche Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, der sogenannten guten fachlichen Praxis. Die gravierenden ökologischen Auswirkungen der industrialisierten Landwirtschaft, wie die Belastung von Boden und Wasser, müssten durch konkrete Betreiberpflichten an die Landwirte eingedämmt werden, forderte der NABU. "Wer Schäden verursacht wie ein Industriebetrieb, muss auch wie einer behandelt werden" betonte Miller. Das Ziel der Bundesregierung, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, würde sonst in Frage gestellt. "Die Minister Seehofer und Tiefensee sind gut beraten in ihren Häusern darauf zu achten, dass nicht mit übertriebenen Forderungen gegen die offiziellen Vorgaben der Bundesregierung verstoßen wird."
Zur Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege trägt die Landschaftsplanung bei. "Entscheidend ist eine flächenhafte Anwendung der Landschaftsplanung auch auf örtlicher Ebene, was aber vom Bundesverkehrsministerium bekämpft wird", sagte Prof. Horst Lange vom Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN).
Zum Bearbeitungsstand des Umweltgesetzbuchs erklärte Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des BUND: "In Folge der Föderalismusreform haben die Länder die Möglichkeit von Bestimmungen des Umweltgesetzbuches abzuweichen. Dies ist und bleibt ein gravierender Geburtsfehler des UGB." Im vorliegenden Entwurf bedürfen aber selbst die sogenannten "abweichungsfesten" Bereiche einer Konkretisierung durch die Länder.
Das föderale Chaos im Umweltrecht wird dadurch nach Ansicht des BUND noch weiter vergrößert. Jahrelange Rechtstreite vor dem Bundesverfassungsgericht über Regelungskompetenzen seien vorgezeichnet. Auch die Vereinbarkeit mit dem Europarecht sei etwa bei der Verbandsklage nicht gegeben. "Bei all dem bringt das Umweltgesetzbuch in der momentanen Entwurfsfassung keine ökologischen Verbesserungen, sondern teilweise sogar eine Absenkung von Standards", so BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm. "Bundesumweltminister Gabriel ist dringend aufgefordert, sich hier stärker zu engagieren, damit am Ende noch eine akzeptable Lösung herauskommt. Die Hoffnung, dass von diesem UGB innovative Impulse ausgehen, muss man wohl aufgeben."
Quelle: UD