Politik
Verbände wettern gegen Umweltgesetzbuch
Statt vieler, verstreuter Verordnungen ein Regelwerk - das ist die Vision des Umweltgesetzbuches. Es soll, vergleichbar zum Bürgerliche Gesetzbuch und dem Strafrecht, künftig das gesamte Umweltrecht zusammenfassen. Das Bundesumweltministerium hat hierzu das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. BDI und Chemieverband laufen Sturm.
25.06.2008
Der Gesetzentwurf zum Umweltgesetzbuch verfehlt das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, das Umweltrecht zu straffen und zu entbürokratisieren, heißt es beim der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt. In der Chemie werden sich die meisten Genehmigungsverfahren verlängern statt verkürzen, klagt der VCI. Das Gesetz werde zudem Investitionen in bestehende und neue Produktionsanlagen behindern, weil es zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt.
Laut Koalitionsvertrag soll mit dem UGB ein integriertes Genehmigungsverfahren angestrebt werden, das die vielen bestehenden Verfahren zusammenfasst und vereinfacht. Davon könnten sowohl Behörden wie auch Unternehmen profitieren. "Der Entwurf des Bundesumweltministeriums führt in unserer Branche aber genau zum Gegenteil", betont Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. "Durch die unzureichende Verzahnung der Rechtselemente, zum Beispiel Wasserrecht und Immissionsschutz, würde die integrierte Genehmigung für eine Änderung einer bestehenden Chemieanlage erheblich länger dauern als bisher. Dieser Rückschritt verbessert weder Umweltschutz noch Sicherheit, verursacht aber bei allen Beteiligten höheren Aufwand und mindert so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Das passt nicht zu den Zielen des Umweltgesetzbuches."
BDI: Wettbewerbsfähigkeit leidet
"Investitionen werden unsicherer und Genehmigungsverfahren komplizierter, wenn der Gesetzgeber das Umweltgesetzbuch in der vorliegenden Form beschließt." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der vom Bundesumweltministerium angesetzten Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB). "Die Industrie unterstützt das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, das Umweltrecht zu straffen und zu entbürokratisieren. Die bisher vorliegenden Entwürfe werden dem bisher nicht gerecht", so Schnappauf. "Diese sehen ein neues Zulassungsverfahren für Industrieanlagen vor, die so genannte 'integrierte Vorhabengenehmigung'. Deren Ausgestaltung bringt weder für Behörden noch für Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen. Sie sollte auf jeden Fall überarbeitet werden", forderte Schnappauf. Die integrierte Betrachtung von Umweltauswirkungen auf Boden, Luft und Wasser sei bereits Realität. Entsprechende europarechtliche Vorgaben sind in Deutschland bereits seit 2001 umgesetzt.
"Die Entwürfe für das UGB schaffen Unsicherheit für Behörden und Industrieunternehmen. Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist nicht erkennbar. Gerade beim Abbau von Bürokratiekosten enttäuschen die Entwürfe", sagte Schnappauf weiter. "Bei Bürokratiekosten von ca. 42.000 EUR für die Neuzulassung oder ca. 88.000 EUR für die Änderung einer Industrieanlage werden höchstens 800 EUR gespart. Gleichzeitig entwertet der Gesetzentwurf die bisherige wichtige Rechtsprechung. Bis wir wieder eine vergleichbare Rechtssicherheit haben, könnten bis zu 30 Jahre vergehen", warnte Schnappauf.
Laut Koalitionsvertrag soll mit dem UGB ein integriertes Genehmigungsverfahren angestrebt werden, das die vielen bestehenden Verfahren zusammenfasst und vereinfacht. Davon könnten sowohl Behörden wie auch Unternehmen profitieren. "Der Entwurf des Bundesumweltministeriums führt in unserer Branche aber genau zum Gegenteil", betont Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. "Durch die unzureichende Verzahnung der Rechtselemente, zum Beispiel Wasserrecht und Immissionsschutz, würde die integrierte Genehmigung für eine Änderung einer bestehenden Chemieanlage erheblich länger dauern als bisher. Dieser Rückschritt verbessert weder Umweltschutz noch Sicherheit, verursacht aber bei allen Beteiligten höheren Aufwand und mindert so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Das passt nicht zu den Zielen des Umweltgesetzbuches."
BDI: Wettbewerbsfähigkeit leidet
"Investitionen werden unsicherer und Genehmigungsverfahren komplizierter, wenn der Gesetzgeber das Umweltgesetzbuch in der vorliegenden Form beschließt." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der vom Bundesumweltministerium angesetzten Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB). "Die Industrie unterstützt das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, das Umweltrecht zu straffen und zu entbürokratisieren. Die bisher vorliegenden Entwürfe werden dem bisher nicht gerecht", so Schnappauf. "Diese sehen ein neues Zulassungsverfahren für Industrieanlagen vor, die so genannte 'integrierte Vorhabengenehmigung'. Deren Ausgestaltung bringt weder für Behörden noch für Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen. Sie sollte auf jeden Fall überarbeitet werden", forderte Schnappauf. Die integrierte Betrachtung von Umweltauswirkungen auf Boden, Luft und Wasser sei bereits Realität. Entsprechende europarechtliche Vorgaben sind in Deutschland bereits seit 2001 umgesetzt.
"Die Entwürfe für das UGB schaffen Unsicherheit für Behörden und Industrieunternehmen. Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist nicht erkennbar. Gerade beim Abbau von Bürokratiekosten enttäuschen die Entwürfe", sagte Schnappauf weiter. "Bei Bürokratiekosten von ca. 42.000 EUR für die Neuzulassung oder ca. 88.000 EUR für die Änderung einer Industrieanlage werden höchstens 800 EUR gespart. Gleichzeitig entwertet der Gesetzentwurf die bisherige wichtige Rechtsprechung. Bis wir wieder eine vergleichbare Rechtssicherheit haben, könnten bis zu 30 Jahre vergehen", warnte Schnappauf.
Quelle: UD