Politik

Nachhaltigkeit - Fortschrittsbericht im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat jetzt den Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er trägt den Titel „Für ein nachhaltiges Deutschland“. In Expertenkreisen fällt das erste Urteil dazu überwiegend positiv aus.

31.10.2008

Der Fortschrittsbericht wurde vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Thomas de Maizière, Chef des Bundeskanzleramts, erarbeitet. In den Bericht sind Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen eingeflossen. Der Deutsche Bundestag (parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung), der Nachhaltigkeitsrat, die Länder (Ministerpräsidentenkonferenz) sowie die kommunalen Spitzenverbände beteiligen sich mit eigenen Kapiteln am Bericht.
 
Bundesminister de Maizière sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses: „Nachhaltige Politik bedeutet wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Umweltschutz und soziale Verantwortung so zusammen zu führen, dass auch für künftige Generationen Gerechtigkeit, Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.“ Die Finanzmarktkrise zeige, wohin kurzfristig orientierte Entscheidungen führten.
 
Mit dem Fortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt zum zweiten Mal nach 2004 eine umfassende Bestandsaufnahme. Inhaltliche Schwerpunktthemen sind Klima/ Energie, Rohstoffwirtschaft, Demografie/soziale Chancen, Welternährung.
 
Zum Stand der Nachhaltigkeitsindikatoren setzt die Bundesregierung auf eine unabhängige detaillierte Analyse des Statistischen Bundesamtes. Seit 2004 sind erste Tendenzen ablesbar: Fortschritte gab es etwa beim Klimaschutz, den erneuerbaren Energien, beim wirtschaftlichen Wohlstand, bei der Erwerbstätigenquote, der Ganztagesbetreuung von 3 bis 5jährigen Kindern oder der Raucherquote bei Jugendlichen. Nachholbedarf gibt es z. B. beim Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern.
 
Im Fortschrittsbericht wird Nachhaltigkeit als Leitprinzip der Arbeit der Bundesregierung festgeschrieben. U. a. wird ein „Nachhaltigkeitsmanagement“ eingeführt. Neue Gesetze und Verordnungen sollen auf Nachhaltigkeit hin geprüft werden. Dies wird demnächst in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) verankert. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
 
Sachverständigenrat begrüßt Fortschritte
 
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) begrüßt den Fortschrittsbericht zur "nationalen Nachhaltigkeitsstrategie". Dieser leistet einen wichtigen Schritt zur ökologischen Profilierung des Nachhaltigkeitsbegriffes. Die unabhängige Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie durch das Statistische Bundesamt wertet der SRU als Zeichen großer Ernsthaftigkeit. Sie zeigt, dass die Bundesregierung kräftig nachsteuern muss um viele Ziele der Nachhaltigkeitsstratgie noch erreichen zu können. Die wirtschaftlichen Chancen einer "Effizienzrevolution" beim Ressourcen- und Energieverbrauch sollten gerade auch in der aktuellen Krisenlage prominenter hervorgehoben werden.
 
Der SRU hat sich in seinen Gutachten kontinuierlich für ein Konzept "starker Nachhaltigkeit" ausgesprochen. Starke Nachhaltigkeit erfordert, dass das Naturkapital, von dessen Nutzung alles Wirtschaften vital abhängt, langfristig erhalten bleibt. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Natur muss global gerecht geregelt werden. Die Bundesregierung hat sich diesem Verständnis von Nachhaltigkeit nunmehr angeschlossen: "Die Erhaltung der Tragfähigkeit der Erde bildet die absolute äußere Grenze; in diesem Rahmen ist die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele zu optimieren." Der Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele (das sog. Drei-Säulen-Modell) wird damit zur nachgeordneten Frage. Damit verabschiedet sich die Bundesregierung von einem Verständnis von Nachhaltigkeit als "Wohlfühlthema" und leistet einen wichtigen Beitrag zur Profilierung des Nachhaltigkeitsverständnisses. Diese Einsicht ist in der aktuellen Wirtschaftslage von fundamentaler Bedeutung.
 
In seinem Umweltgutachten 2008 hat der SRU die strategische Bedeutung einer "innovationsorientierten Umweltpolitik" hervorgehoben. Starke Umweltinnovationen benötigen auch eine starke Umweltpolitik mit wirksamen marktwirtschaftlichen Anreizen und ordnungsrechtlichen Instrumenten sowie ein innovationsförderliches Forschungsumfeld. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hätte das Zusammenspiel von anspruchsvoller Umweltpolitik, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärker in den Mittelpunkt rücken sollen. Schließlich hat sich die Vorreiterrolle Deutschlands im Umweltschutz ökonomisch überwiegend positiv ausgezahlt.
 
Der SRU hat in seinem Umweltgutachten 2008 Vorschläge für ein besseres Management der Nachhaltigkeitsstrategie unterbreitet. Einige davon, so z. B. die Nachhaltigkeitsprüfung, sind aufgegriffen worden; andere, wie ein regelmäßiger Nachhaltigkeitsgipfel oder eine stärkere Organisationseinheit für Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt jedoch nicht. Insgesamt sollte der Zeithorizont der Nachhaltigkeitsstrategie auf mindestens 50 Jahre ausgedehnt werden. Das Ziel der Generationengerechtigkeit kann nur mit einer längeren Zeitperspektive umgesetzt werden.
Quelle: UD
 
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