Politik
Umweltgesetzbuch ist gescheitert
Nach dem Scheitern des geplanten Koalitionsvorhabens Umweltgesetzbuch werfen Umweltschützer und der zuständige SPD-Minister unisono der CDU/CSU umwelt- wie wirtschaftspolitische Kurzsichtigkeit vor. Bundesumweltminister Gabriel wetterte: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts!
03.02.2009
Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.
Damit ist ein Projekt, das die heutige Bundeskanzlerin in ihrer früheren Funktion als Bundesumweltministerin selbst auf den Weg gebracht hatte, an dumpfem Reformunwillen und blinder Blockadepolitik der Union gescheitert. Es wird in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben; die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibt bestehen.
Das UGB hätte bedeutet: Bundeseinheitliche Regelungen im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften. Das UGB hätte im Immissionsschutz- und Wasserrecht bedeutet: Ein Projekt - eine Behörde - ein Verfahren - eine Genehmigung. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren und 16 unterschiedlicher Länderregelungen im Naturschutz- und Wasserrecht.“
Union in der Pflicht!
„Das war ein schwarzer Tag für das Umweltrecht in Deutschland", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ein bundesweites einheitliches Umweltrecht wäre Umwelt, Bürgern und Investoren gleichermaßen zugute gekommen. Es sei nicht gelungen, das Versprechen gegenüber dem Wähler zu erfüllen, ein einheitliches Umweltrecht zu schaffen.
"Wir brauchen die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes noch bis Jahresende", so Tschimpke, der eine dementsprechende Ankündigung von Bundesumweltminister Gabriel begrüßte. Jetzt muss die Union im Naturschutz endlich Flagge zeigen, statt sich aus der Verantwortung zu stehlen. Durch die Föderalismusreform sei für den Natur- und Artenschutz bereits 2006 eine Neufassung des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich geworden, die bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen sei. Eine Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei daher auch ohne UGB unverzichtbar.
"Gelingt dies nicht, zersplittert das Naturschutzrecht in sinnlose Fragmente. Um Klarheit auch für die Länder zu schaffen und dem Rennen um den schlechtesten Umgang mit Natur- und Landschaft vorzubeugen, braucht es bundeseinheitliche Standards", so Tschimpke weiter.
"Gleiche Bedingungen für den Schutz der Natur und damit der Lebensqualität und Gesundheit von Menschen sind unverzichtbar für Deutschland. Das verstehen die Bürger auch im Super-Wahljahr 2009. Sie werden anhand von Erfolg oder Misserfolg klar entscheiden können, wer für ihre Gesundheit und Lebensqualität bürgt und wer nicht. Gerade die CSU ist gut beraten, ihre bundespolitische Kompetenz beim Erhalt unseres Naturerbes künftig glaubwürdig zu vertreten", so der NABU-Präsident.
Damit ist ein Projekt, das die heutige Bundeskanzlerin in ihrer früheren Funktion als Bundesumweltministerin selbst auf den Weg gebracht hatte, an dumpfem Reformunwillen und blinder Blockadepolitik der Union gescheitert. Es wird in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben; die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibt bestehen.
Das UGB hätte bedeutet: Bundeseinheitliche Regelungen im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften. Das UGB hätte im Immissionsschutz- und Wasserrecht bedeutet: Ein Projekt - eine Behörde - ein Verfahren - eine Genehmigung. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren und 16 unterschiedlicher Länderregelungen im Naturschutz- und Wasserrecht.“
Union in der Pflicht!
„Das war ein schwarzer Tag für das Umweltrecht in Deutschland", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ein bundesweites einheitliches Umweltrecht wäre Umwelt, Bürgern und Investoren gleichermaßen zugute gekommen. Es sei nicht gelungen, das Versprechen gegenüber dem Wähler zu erfüllen, ein einheitliches Umweltrecht zu schaffen.
"Wir brauchen die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes noch bis Jahresende", so Tschimpke, der eine dementsprechende Ankündigung von Bundesumweltminister Gabriel begrüßte. Jetzt muss die Union im Naturschutz endlich Flagge zeigen, statt sich aus der Verantwortung zu stehlen. Durch die Föderalismusreform sei für den Natur- und Artenschutz bereits 2006 eine Neufassung des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich geworden, die bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen sei. Eine Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei daher auch ohne UGB unverzichtbar.
"Gelingt dies nicht, zersplittert das Naturschutzrecht in sinnlose Fragmente. Um Klarheit auch für die Länder zu schaffen und dem Rennen um den schlechtesten Umgang mit Natur- und Landschaft vorzubeugen, braucht es bundeseinheitliche Standards", so Tschimpke weiter.
"Gleiche Bedingungen für den Schutz der Natur und damit der Lebensqualität und Gesundheit von Menschen sind unverzichtbar für Deutschland. Das verstehen die Bürger auch im Super-Wahljahr 2009. Sie werden anhand von Erfolg oder Misserfolg klar entscheiden können, wer für ihre Gesundheit und Lebensqualität bürgt und wer nicht. Gerade die CSU ist gut beraten, ihre bundespolitische Kompetenz beim Erhalt unseres Naturerbes künftig glaubwürdig zu vertreten", so der NABU-Präsident.
Quelle: UD / na