Politik
Deutschland schneidet positiv bei Auslandsbestechung ab
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat ihren neuen Bericht über den Stand zur Verfolgung der Auslandsbestechung veröffentlicht. Nach dem OECD Progress Report von Transparency International wird nur in sieben von 36 Ländern Auslandsbestechung aktiv verfolgt. Neben Deutschland, Norwegen, der Schweiz, und den USA zählen in diesem Jahr auch Dänemark, Großbritannien und Italien dazu. Deutschland legt wie im Vorjahr eine gute Bilanz vor. Trotzdem stehen wichtige Reformen weiter aus.
06.08.2010
Im OECD Progress Report untersucht Transparency International das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten. Basis ist das „OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr", das am 15.02.1999 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Dem Bericht zufolge wurden 2009 in Deutschland sieben neue Gerichtsverfahren zur Auslandsbestechung eröffnet und zwanzig Verfahren wurden abgeschlossen. Bis 2007 gab es insgesamt 117 Gerichtsverfahren. 2008 und 2009 wurden gegen 26 natürliche Personen und vier Unternehmen Strafen ausgesprochen.
TI: Wichtige Reformen stehen in Deutschland aus
Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe Internationale Konventionen: „Deutschland darf sich nicht auf dem guten Status Quo ausruhen. Die Spielräume zur Verbesserung der Bekämpfung von Auslandsbestechung müssen genutzt werden." Ein Schritt in diese Richtung sollte die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sein. Bisher werden Unternehmen, wenn ihnen Korruption nachgewiesen wird, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt. Korruption wird also nicht als Straftat geahndet. Im Rahmen eines Strafurteils könnten höhere finanzielle Strafen verhängt werden.
Neben der Verhängung von Geldstrafen sollte es in Deutschland auch möglich sein, straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die dazu notwendige Einführung eines bundesweiten Zentralregisters steht weiterhin aus. 2005 war es dem damaligen Bundesgesetzgeber nicht gelungen, die Ländermehrheit zu überzeugen. Es bestehen nur vereinzelt Korruptionsregister auf Landesebene.
Schließlich sollten die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption in den Bundesländern weiter ausgebaut werden. Der Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften und die Förderung von vorbildlichen Strukturen und Prozesse in Staatsanwaltschaften sollten intensiviert werden. Die Verfolgung von Auslandsbestechung kann dadurch verbessert werden.
Große Defizite auf internationaler Ebene
In zwanzig Ländern wird Auslandsbestechung noch immer gar nicht oder kaum verfolgt. Transparency International fordert die OECD-Regierungen auf, ihre Zusagen im Kampf gegen Korruption einzulösen. Die schwierige wirtschaftliche Situation steht der Bekämpfung von Auslandsbestechung nicht im Wege. Stattdessen muss sie Teil der Reformen sein, um der weltweiten Krise zu begegnen. Dafür ist politischer Druck auf die Länder notwendig, die die Konvention nicht umsetzen. Politiker der Länder, die im Kampf gegen Auslandsbestechung vorbildlich sind, sollten die konsequente Umsetzung der Konvention in den inaktiven Ländern vorantreiben. Langfristig gesehen muss Auslandsbestechung in allen OECD-Ländern gleichermaßen bekämpft werden.
Ergebnisse „Verfolgung der Auslandsbestechung" im Überblick:
Aktive Verfolgung (7): Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz, USA
Mäßige Verfolgung (9): Argentinien, Belgien, Finnland, Frankreich, Japan, Niederlande, Schweden, Spanien, Südkorea
Kaum oder keine Verfolgung (20): Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Dem Bericht zufolge wurden 2009 in Deutschland sieben neue Gerichtsverfahren zur Auslandsbestechung eröffnet und zwanzig Verfahren wurden abgeschlossen. Bis 2007 gab es insgesamt 117 Gerichtsverfahren. 2008 und 2009 wurden gegen 26 natürliche Personen und vier Unternehmen Strafen ausgesprochen.
TI: Wichtige Reformen stehen in Deutschland aus
Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe Internationale Konventionen: „Deutschland darf sich nicht auf dem guten Status Quo ausruhen. Die Spielräume zur Verbesserung der Bekämpfung von Auslandsbestechung müssen genutzt werden." Ein Schritt in diese Richtung sollte die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sein. Bisher werden Unternehmen, wenn ihnen Korruption nachgewiesen wird, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt. Korruption wird also nicht als Straftat geahndet. Im Rahmen eines Strafurteils könnten höhere finanzielle Strafen verhängt werden.
Neben der Verhängung von Geldstrafen sollte es in Deutschland auch möglich sein, straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die dazu notwendige Einführung eines bundesweiten Zentralregisters steht weiterhin aus. 2005 war es dem damaligen Bundesgesetzgeber nicht gelungen, die Ländermehrheit zu überzeugen. Es bestehen nur vereinzelt Korruptionsregister auf Landesebene.
Schließlich sollten die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption in den Bundesländern weiter ausgebaut werden. Der Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften und die Förderung von vorbildlichen Strukturen und Prozesse in Staatsanwaltschaften sollten intensiviert werden. Die Verfolgung von Auslandsbestechung kann dadurch verbessert werden.
Große Defizite auf internationaler Ebene
In zwanzig Ländern wird Auslandsbestechung noch immer gar nicht oder kaum verfolgt. Transparency International fordert die OECD-Regierungen auf, ihre Zusagen im Kampf gegen Korruption einzulösen. Die schwierige wirtschaftliche Situation steht der Bekämpfung von Auslandsbestechung nicht im Wege. Stattdessen muss sie Teil der Reformen sein, um der weltweiten Krise zu begegnen. Dafür ist politischer Druck auf die Länder notwendig, die die Konvention nicht umsetzen. Politiker der Länder, die im Kampf gegen Auslandsbestechung vorbildlich sind, sollten die konsequente Umsetzung der Konvention in den inaktiven Ländern vorantreiben. Langfristig gesehen muss Auslandsbestechung in allen OECD-Ländern gleichermaßen bekämpft werden.
Ergebnisse „Verfolgung der Auslandsbestechung" im Überblick:
Aktive Verfolgung (7): Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz, USA
Mäßige Verfolgung (9): Argentinien, Belgien, Finnland, Frankreich, Japan, Niederlande, Schweden, Spanien, Südkorea
Kaum oder keine Verfolgung (20): Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Quelle: UD / pm