Politik

Wird Öko-Pflanzenschutzmittel-Zulassung unfinanzierbar?

Die neue EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln, die ab Juni 2011 in Kraft tritt, soll für mehr Ökologie und einen verbesserten Verbraucherschutz zu sorgen. Wirkstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden könnten, sollen durch weniger toxische Schädlingsbekämpfungsmittel ersetzt werden. Natürliche Pflanzenschutz-Alternativen erhalten dabei den Vorzug. „Problematisch ist die Verordnung allerdings für bisher angewendete alternative Pflanzenstärkungsmittel, die dann teuren Prüfungsverfahren unterzogen werden müssten", so Tillmann Frank, Vorsitzender des Dachverbandes der Biopflanzenmittelhersteller IBMA.

01.10.2010

Foto: Marion Book
Foto: Marion Book
„Allein die Zulassung eines einfachen Algen- oder Pflanzenextraktes könnte in Zukunft bis zu einer Mio. Euro kosten", erklärt Frank. Bisher wurde in Deutschland für solche Bio-Produkte, die die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen stärken ohne Schadorganismen direkt anzugreifen, vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ein vereinfachtes und gut funktionierendes Zulassungsverfahren praktiziert. Die dort publizierte Liste wurde von mehreren EU Staaten übernommen.

„Seit einigen Jahren gibt es für die Zulassung als Pflanzenstärkungsmittel auch einen toxikologischen Nachweis, der sinnvoll und verständlich ist", meint Frank. „Wenn der Begriff des Pflanzenschutzmittels allerdings auch auf Stärkungsmittel, die nicht unmittelbar auf den Krankheitserreger wirken, ausgedehnt wird, bedeutet dies das Ende für die Hersteller solcher Mittel", meint Frank. „Die Märkte sind einfach nicht groß genug. Zudem sind die meisten Hersteller Klein- und Mittelbetriebe, die nicht in der Lage sind, sich derart teure Zulassungsverfahren leisten zu können."

„Wir begrüßen die neue EU-Richtlinie grundsätzlich, da sie mehr Ökologie und Verbrauchersicherheit bringt", sagt IBMA-Präsident Jürg Huber. „Wir wünschen uns, dass die Pflanzenstärkungsmittel im Rahmen der neuen EU-Verordnung auch in Zukunft ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen können." Das sei alleine schon deshalb sinnvoll, da von Pflanzenstärkungsmitteln, die in die „Low Risk"-Kategorie fallen sollten, kein Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht.

„Der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln ist für Bio-Betriebe sowie für viele IP-Betriebe (integrierte Produktion) unverzichtbar", betont Huber. Die Überwachung dieser Mittel durch das BVL sollte als ausreichend gelten. Huber und Frank betonen, dass diese Substanzen einen enormen Beitrag zur Ökologisierung der Landwirtschaft beitragen und sich dort über viele Jahre gut bewährt haben.
Quelle: UD / pte
 
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