Verbraucherschutz bizarr: Klagewelle in Amerika gegen Lebensmittelindustrie
In jüngster Zeit ist es in den USA zu ungewöhnlichen Sammelklagen gegen Firmen der Lebensmittelindustrie gekommen. Egal ob Starbucks, Subway oder McDonald’s – in allen Fällen wurden Nahrungsmittel von Verbrauchern bezichtigt, nicht den vom Hersteller gegebenen Standards zu entsprechen. Die Folge: meist immens hohe Schadenersatzzahlungen der Unternehmen. Doch dabei steht der Verbraucherschutz oftmals gar nicht im Vordergrund – Sammelklagen stellen mittlerweile ein lukratives Geschäftsfeld amerikanischer Anwälte dar.
02.05.2017
Der Eiskaffee enthält viel Eis, die Schokocreme zum Frühstück ist gar nicht so gesund und nahrhaft wie in der Werbung beschrieben, und der Konsum von Zigaretten kann auch tödlich enden – was für den herkömmlichen Konsumenten als nicht sehr überraschend erscheint, sorgte in den USA innerhalb der letzten Jahre für Sammelklagen gegen die Lebensmittelindustrie.
Im Jahr 2008 wurden in amerikanischen Bundesgerichten gerade einmal 19 Sammelklagen gegen Nahrungsmittelunternehmen verhandelt. In 2016 waren es mit 171 gleich neunmal so viele. Dies geht aus einem Bericht des „Institute for Legal Reform“ hervor, einer gemeinnützigen Organisation der amerikanischen Handelskammer.
Meist genügt sogar eine schriftliche Klagedrohung der Anwälte aus, um die Unternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Für die ist das meist die akzeptabelste Lösung: eine Klage und der damit verbundene Aufwand wird vermieden, genauso wie eine Rufschädigung des Unternehmens. Die Folge solcher privaten außergerichtlichen Beilegungen ist demnach nicht die Behebung der „Produktfehler“, um die es eigentlich bei der Klage ging, sondern die finanzielle Zufriedenstellung der Kläger und Anwälte. Deshalb haben die Konsumenten auch nichts davon, die Lebensmittel bleiben nämlich meist in ihrem ursprünglichen Zustand.
Verbraucherschutz spielt keine Rolle
Laut der Studie des Instituts ist der Verbraucherschutz daher nicht entscheidend und ausschlaggebend für den Boom an Sammelklagen in der Lebensmittelindustrie, sondern fast immer geht es um die Schadenersatz-Zahlungen der Unternehmen. Während die Anwälte als Honorar etwa ein Drittel der Vergleichssumme erhalten, bekommen die Konsumenten nur Gutscheine für einzelne Artikel, die Gegenstand der Klage waren. Somit endet eine außergerichtliche Einigung nach einer Klage oder Klagedrohung am profitabelsten für die Anwälte der Kläger.
In 2013 wurde zum Beispiel die bekannte Sandwich-Kette Subway verklagt. Der Grund: die Baguettes, die von dem Unternehmen als „one foot“ lang (30,48 Zentimeter) beworben wurden, waren doch nicht alle exakt 30,48 Zentimeter lang. Durch den Backvorgang gerieten einige Brote etwas länger oder kürzer. Es folgten zehn Sammelklagen gegen das Fast-Food-Unternehmen. Die Einigung bestand in diesem Fall darin, dass Subway das Verfahren für 525.000 Dollar beilegte. Ganze 520.000 Dollar erhielten die Anwälte, wobei die Kläger jeweils 500 Dollar erhielten.