Politik
Transparency fordert Bekämpfung der Auslandskorruption
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2007 (Corruption Perceptions Index) vorgestellt. Die Position von Deutschland bleibt unverändert auf Platz 16. Der Rückgang der Kennziffer von 8.0 auf 7.8 ist zum Teil methodisch bedingt und deshalb nicht signifikant.
02.10.2007
Dazu Prof. Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency
Deutschland: „Das mag nach dem Siemen-Skandal überraschen, spricht
jedoch für die Qualität der Umfragen und Bewertungen, auf denen der
Index aufbaut: Gefragt wird dort nach Häufigkeit und Ausmaß von
Korruption in Politik und Verwaltung, also auf der „Nehmerseite“ in
Deutschland. Das Verhalten deutscher Firmen im Ausland wird im Bribe
Payers Index abgebildet, der zuletzt 2006 aktualisiert wurde und die
Siemens-Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt nicht berücksichtigen
konnte“.
Bei der internationalen Vorstellung des CPI in London legte Transparency International den Akzent auf die Korruption in Entwicklungs- und Schwellenländern und auf die Mitverantwortung der Industrieländer. Wegen des großen öffentlichen Interesses in Deutschland griff Transparency Deutschland den Aspekt der Auslandsbestechung auf und legte dazu ein Arbeitspapier vor.
Bis zum Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Siemens waren die Anstrengungen deutscher Unternehmen, Auslandsbestechung zu vermeiden und zu bekämpfen, eher zurückhaltend. Nur selten kam es zu Strafverfolgungen oder öffentlichen Reaktionen auf Auslandsbestechung. Man hoffte, unentdeckt zu bleiben, und verdrängte die Risiken einer ernsthaften Rufschädigung und gravierender finanzieller Konsequenzen (Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Schadensersatz), der strafrechtlichen Verfolgung der Akteure in Deutschland und möglicher Aktivitäten ausländischer Justiz- und Verwaltungsorgane.
Neuerdings gibt es Hinweise auf einen Stimmungswandel. Immer mehr Unternehmen werden sich des größeren Risikos bewusst, entdeckt und verfolgt zu werden. Diskussionen um die Rechtfertigung von Manager-Bezügen und das abnehmende Ansehen des Privatsektors haben den öffentlichen Druck verstärkt. Alles dies hat eine auffällige Zunahme der internen Aktivitäten und des überbetrieblichen Erfahrungsaustauschs zur Prävention von Korruption ausgelöst. Auch die Regierungskommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex hat reagiert. Im Juni 2007 hat sie den Begriff „Compliance“ als Aufgabe definiert, „für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen“, und sie ausdrücklich in den Pflichtenkatalog von Vorstand und Aufsichtsrat übernommen.
Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Damit ist endlich klargestellt, dass die Unternehmensleitungen aktiv für den größtmöglichen Schutz gegen Korruption zu sorgen haben. Sie müssen mit Regressforderungen rechnen, wenn sie diese Pflicht vernachlässigen und damit Reputation und Arbeitsplätze der Unternehmen aufs Spiel setzen“.
Unternehmen sollten sich nicht länger darauf berufen, Korruption im Ausland sei unvermeidlich und daher gerechtfertigt. Experten bezeugen, dass auch in kritischen Ländern die Chancen gestiegen sind, sich gegen Korruptionsforderungen der Auftraggeber oder gegen korrupte Mitbewerber mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Der CPI 2007 zeigt Beispiele für den anspornenden Effekt, den die EU-Erweiterung auf die Korruptionsbekämpfung in Ost- und Südosteuropa ausübt. Generell belegen die Erfahrungen, dass Unternehmen korruptivem Druck um so eher entgehen können, je eindeutiger sie ihre Null-Toleranz-Politik artikulieren. Allerdings darf auch ein Ausstieg aus einzelnen Geschäften oder Märkten kein Tabu sein, wenn das Problem anders nicht gelöst werden kann.
Insgesamt ist die Wirtschaft gut beraten, die aktuelle Aufbruchstimmung im Umgang mit Auslandsbestechung in eine nachhaltige Entwicklung einmünden zu lassen. Umso glaubwürdiger kann sie von der deutschen Politik die Unterstützung einfordern, die die Regierungen in der Abschlusserklärung der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm für die Bekämpfung der internationalen Korruption zugesagt haben.
Für die Durchsetzung des Verbots der Auslandsbestechung sind auch in Deutschland Anstrengungen von Politik, Justiz und Verwaltung unverzichtbar. Das seit Ende der 90er Jahre in 34 Ländern rechtswirksam gewordene Verbot hat in Deutschland bisher nur in einer Handvoll Fällen zu Strafverfahren geführt. Auch im neuesten Lagebericht des BKA ist für 2006 nur von 7 polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen internationaler Korruptionsverstöße die Rede. Eine effektivere internationale Zusammenarbeit und größere Anstrengungen der Strafverfolgung sind hier ebenso anzumahnen wie das Bereitstellen der dafür notwendigen Ressourcen.
Bei der internationalen Vorstellung des CPI in London legte Transparency International den Akzent auf die Korruption in Entwicklungs- und Schwellenländern und auf die Mitverantwortung der Industrieländer. Wegen des großen öffentlichen Interesses in Deutschland griff Transparency Deutschland den Aspekt der Auslandsbestechung auf und legte dazu ein Arbeitspapier vor.
Bis zum Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Siemens waren die Anstrengungen deutscher Unternehmen, Auslandsbestechung zu vermeiden und zu bekämpfen, eher zurückhaltend. Nur selten kam es zu Strafverfolgungen oder öffentlichen Reaktionen auf Auslandsbestechung. Man hoffte, unentdeckt zu bleiben, und verdrängte die Risiken einer ernsthaften Rufschädigung und gravierender finanzieller Konsequenzen (Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Schadensersatz), der strafrechtlichen Verfolgung der Akteure in Deutschland und möglicher Aktivitäten ausländischer Justiz- und Verwaltungsorgane.
Neuerdings gibt es Hinweise auf einen Stimmungswandel. Immer mehr Unternehmen werden sich des größeren Risikos bewusst, entdeckt und verfolgt zu werden. Diskussionen um die Rechtfertigung von Manager-Bezügen und das abnehmende Ansehen des Privatsektors haben den öffentlichen Druck verstärkt. Alles dies hat eine auffällige Zunahme der internen Aktivitäten und des überbetrieblichen Erfahrungsaustauschs zur Prävention von Korruption ausgelöst. Auch die Regierungskommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex hat reagiert. Im Juni 2007 hat sie den Begriff „Compliance“ als Aufgabe definiert, „für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen“, und sie ausdrücklich in den Pflichtenkatalog von Vorstand und Aufsichtsrat übernommen.
Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Damit ist endlich klargestellt, dass die Unternehmensleitungen aktiv für den größtmöglichen Schutz gegen Korruption zu sorgen haben. Sie müssen mit Regressforderungen rechnen, wenn sie diese Pflicht vernachlässigen und damit Reputation und Arbeitsplätze der Unternehmen aufs Spiel setzen“.
Unternehmen sollten sich nicht länger darauf berufen, Korruption im Ausland sei unvermeidlich und daher gerechtfertigt. Experten bezeugen, dass auch in kritischen Ländern die Chancen gestiegen sind, sich gegen Korruptionsforderungen der Auftraggeber oder gegen korrupte Mitbewerber mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Der CPI 2007 zeigt Beispiele für den anspornenden Effekt, den die EU-Erweiterung auf die Korruptionsbekämpfung in Ost- und Südosteuropa ausübt. Generell belegen die Erfahrungen, dass Unternehmen korruptivem Druck um so eher entgehen können, je eindeutiger sie ihre Null-Toleranz-Politik artikulieren. Allerdings darf auch ein Ausstieg aus einzelnen Geschäften oder Märkten kein Tabu sein, wenn das Problem anders nicht gelöst werden kann.
Insgesamt ist die Wirtschaft gut beraten, die aktuelle Aufbruchstimmung im Umgang mit Auslandsbestechung in eine nachhaltige Entwicklung einmünden zu lassen. Umso glaubwürdiger kann sie von der deutschen Politik die Unterstützung einfordern, die die Regierungen in der Abschlusserklärung der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm für die Bekämpfung der internationalen Korruption zugesagt haben.
Für die Durchsetzung des Verbots der Auslandsbestechung sind auch in Deutschland Anstrengungen von Politik, Justiz und Verwaltung unverzichtbar. Das seit Ende der 90er Jahre in 34 Ländern rechtswirksam gewordene Verbot hat in Deutschland bisher nur in einer Handvoll Fällen zu Strafverfahren geführt. Auch im neuesten Lagebericht des BKA ist für 2006 nur von 7 polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen internationaler Korruptionsverstöße die Rede. Eine effektivere internationale Zusammenarbeit und größere Anstrengungen der Strafverfolgung sind hier ebenso anzumahnen wie das Bereitstellen der dafür notwendigen Ressourcen.
Quelle: UD