Politik
Menschenrechtsverletzungen
1.252 Hinrichtungen in 24 Staaten, politisch motivierte Verhaftungen in 45 Staaten, Folterungen in 81 Staaten, dass ist die Bilanz des Amnesty International Reports 2008. Es gibt nur wenige Staaten, in denen keine Menschenrechte verletzt werden. Doch was sind typische Menschenrechtsverletzungen? Die Bundeszentrale für politische Bildung unterteilt in fünf Kategorien.
01.04.2009
Unterdrückung Andersdenkender
Betroffene sind meist Journalisten, Rechtsanwälte, Angehörige von Gewerkschaften oder Menschenrechtsorganisationen sowie religiöse und ethische Minderheiten. Machthaber autoritärer Staaten dulden keine öffentliche Kritik und unterdrücken daher die Meinungsfreiheit ihrer Bürger. So stellte etwa die seit 1988 herrschende Militärjunta in Birma, die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin von 1991, Aung San Suu Kyi, für sechs Jahre unter Hausarrest.
Verfolgung aus Glaubensgründen
Mit 70 Hieben wurde im Februar 1997 ein Mann aus Saudi-Arabien öffentlich ausgepeitscht, weil er der Verbreitung des christlichen Glaubens für schuldig befunden worden war. In Afghanistan sind es die Taliban, die mit allen Mitteln ihren Glauben durchsetzen. Frauen verwehren sie das Recht auf eine Ausbildung, beziehungsweise sich Arbeit zu suchen, ebenso wie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Wenn Männer sich entgegen ihrer religiösen Vorschrift den Bart kürzen werden sie bestraft. Auch wenn die Verfolgung aus Glaubensgründen nicht vom Staat ausgeführt wird, spricht man von Menschenrechtsverletzungen, wenn der Staat das entsprechende Verhalten seiner Bürger deckt oder nichts dagegen unternimmt.
Ausgrenzung von ethnischen und kulturellen Minderheiten
Die Unterdrückung der Farbigen in Südafrika bekam 1948 einen Namen: Apartheid - die Politik der Rassentrennung. Damit wollte die weiße Minderheit damals ihre Vorherrschaft sichern. Sie drängten die Schwarzen in Ghettos und verboten ihnen den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken, Theatern oder Schwimmbädern. Die Apartheidpolitik ist inzwischen Vergangenheit, 1995 verabschiedete das Südafrikanische Parlament das „Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung“. Trotzdem bleibt die „Rassendiskriminierung“ ein Problem, nicht nur in Südafrika, sondern weltweit und auch in Deutschland. Bei Angriffen auf Synagogen, Asylbewerberheime oder Wohnungen ausländischer Bürger handelten es sich im engsten Sinne jedoch nicht um Menschenrechtsverletzungen, sondern um reine Verbrechen von Privatpersonen, die gegen den Willen des Staates passieren.
Verhinderung der freien Persönlichkeitsentwicklung
"Wozu soll ich lesen und schreiben lernen? Davon kann ich keinen Reis kaufen." Dieses Zitat eines indischen Jungen ist bezeichnend für die Einschränkung der freien Persönlichkeitsentwicklung durch Kinderarbeit. Nach Angaben des Kinderhilfswerk "terre des hommes" sind rund 300 Millionen Kinder der Welt gezwungen, täglich bis zu 16 Stunden in Fabriken, Handwerksbetrieben, Bordellen, Steinbrüchen, Bergwerken oder Plantagen zu arbeiten. In Marokko wird ihre Fingerfertigkeit ausgenutzt um Teppiche zu knüpfen, in Kolumbien werden sie in Bergwerken eingesetzt, da diese so nicht mannshoch ausgeschachtet werden müssen. Bleibende körperliche Schäden wie Rückgratverkrümmung, Staublunge und Blindheit, vorzeitiges Altern, sittliche Verrohung und verschiedene geistige Defizite sind die Konsequenzen. Generell ist die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit überall dort eingeschränkt, wo Menschen aus politischen, rassischen oder religiösen Motiven verfolgt werden.
Angriff auf Leib und Leben
Folter gehört noch in über 100 Ländern zur Praxis der staatlichen Sicherheitsbehörden. Gerechtfertigt wird sie mit der Notwendigkeit, Terroristen oder Rebellen ausschalten zu müssen, um die Bürger zu schützen. Durch Isolation, psychischer Druck und körperlichen Schmerz werden die Gefangenen gedemütigt. Das Ziel ist meist, ihnen Informationen oder Geständnisse zu entlocken. Eine Vorgehensweise, die lange Zeit auch in Guantánamo von den USA angewendet und geduldet wurde.
Ebenso die Todesstrafe ist hier zu nennen. Als "ein legalisiertes körperliches und seelisches Folterinstrumentarium, das in der staatlich organisierten Tötung endet", bezeichnet sie Oliver Hendrich, Anti-Todesstrafen-Experte bei Amnesty International in Deutschland. Auch aus den europäischen Ländern ist sie noch nicht gänzlich verbannt: der osteuropäische Staat Weißrussland ist der letzte in Europa, in dem sie angewendet wird.
Betroffene sind meist Journalisten, Rechtsanwälte, Angehörige von Gewerkschaften oder Menschenrechtsorganisationen sowie religiöse und ethische Minderheiten. Machthaber autoritärer Staaten dulden keine öffentliche Kritik und unterdrücken daher die Meinungsfreiheit ihrer Bürger. So stellte etwa die seit 1988 herrschende Militärjunta in Birma, die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin von 1991, Aung San Suu Kyi, für sechs Jahre unter Hausarrest.
Verfolgung aus Glaubensgründen
Mit 70 Hieben wurde im Februar 1997 ein Mann aus Saudi-Arabien öffentlich ausgepeitscht, weil er der Verbreitung des christlichen Glaubens für schuldig befunden worden war. In Afghanistan sind es die Taliban, die mit allen Mitteln ihren Glauben durchsetzen. Frauen verwehren sie das Recht auf eine Ausbildung, beziehungsweise sich Arbeit zu suchen, ebenso wie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Wenn Männer sich entgegen ihrer religiösen Vorschrift den Bart kürzen werden sie bestraft. Auch wenn die Verfolgung aus Glaubensgründen nicht vom Staat ausgeführt wird, spricht man von Menschenrechtsverletzungen, wenn der Staat das entsprechende Verhalten seiner Bürger deckt oder nichts dagegen unternimmt.
Ausgrenzung von ethnischen und kulturellen Minderheiten
Die Unterdrückung der Farbigen in Südafrika bekam 1948 einen Namen: Apartheid - die Politik der Rassentrennung. Damit wollte die weiße Minderheit damals ihre Vorherrschaft sichern. Sie drängten die Schwarzen in Ghettos und verboten ihnen den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken, Theatern oder Schwimmbädern. Die Apartheidpolitik ist inzwischen Vergangenheit, 1995 verabschiedete das Südafrikanische Parlament das „Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung“. Trotzdem bleibt die „Rassendiskriminierung“ ein Problem, nicht nur in Südafrika, sondern weltweit und auch in Deutschland. Bei Angriffen auf Synagogen, Asylbewerberheime oder Wohnungen ausländischer Bürger handelten es sich im engsten Sinne jedoch nicht um Menschenrechtsverletzungen, sondern um reine Verbrechen von Privatpersonen, die gegen den Willen des Staates passieren.
Verhinderung der freien Persönlichkeitsentwicklung
"Wozu soll ich lesen und schreiben lernen? Davon kann ich keinen Reis kaufen." Dieses Zitat eines indischen Jungen ist bezeichnend für die Einschränkung der freien Persönlichkeitsentwicklung durch Kinderarbeit. Nach Angaben des Kinderhilfswerk "terre des hommes" sind rund 300 Millionen Kinder der Welt gezwungen, täglich bis zu 16 Stunden in Fabriken, Handwerksbetrieben, Bordellen, Steinbrüchen, Bergwerken oder Plantagen zu arbeiten. In Marokko wird ihre Fingerfertigkeit ausgenutzt um Teppiche zu knüpfen, in Kolumbien werden sie in Bergwerken eingesetzt, da diese so nicht mannshoch ausgeschachtet werden müssen. Bleibende körperliche Schäden wie Rückgratverkrümmung, Staublunge und Blindheit, vorzeitiges Altern, sittliche Verrohung und verschiedene geistige Defizite sind die Konsequenzen. Generell ist die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit überall dort eingeschränkt, wo Menschen aus politischen, rassischen oder religiösen Motiven verfolgt werden.
Angriff auf Leib und Leben
Folter gehört noch in über 100 Ländern zur Praxis der staatlichen Sicherheitsbehörden. Gerechtfertigt wird sie mit der Notwendigkeit, Terroristen oder Rebellen ausschalten zu müssen, um die Bürger zu schützen. Durch Isolation, psychischer Druck und körperlichen Schmerz werden die Gefangenen gedemütigt. Das Ziel ist meist, ihnen Informationen oder Geständnisse zu entlocken. Eine Vorgehensweise, die lange Zeit auch in Guantánamo von den USA angewendet und geduldet wurde.
Ebenso die Todesstrafe ist hier zu nennen. Als "ein legalisiertes körperliches und seelisches Folterinstrumentarium, das in der staatlich organisierten Tötung endet", bezeichnet sie Oliver Hendrich, Anti-Todesstrafen-Experte bei Amnesty International in Deutschland. Auch aus den europäischen Ländern ist sie noch nicht gänzlich verbannt: der osteuropäische Staat Weißrussland ist der letzte in Europa, in dem sie angewendet wird.
Quelle: UD