Klimaschutz ist Menschenrecht
Anlässlich der aktuellen Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fordert das Food First Informations- und Aktions-Netzwerk (FIAN) von der Bundesregierung sich für die Vermeidung negativer Auswirkungen des Klimaschutzes und für eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung aller Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen. Beim Sozialforum des Menschenrechtsrats in Genf wird darüber diskutiert, inwieweit Staaten aus menschenrechtlicher Sicht beim Klimaschutz in die Pflicht genommen werden können und wie die Rechte besonders gefährdeter Menschen bei der Anpassung an nicht mehr vermeidbare Klimaänderungen geschützt werden können.
05.10.2010
Außerdem setzt sich FIAN dafür ein, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umsetzung der Menschenrechte anerkannt werden und Klimaschutzmaßnahmen die Wahrung der Menschenrechte berücksichtigen. „Die einzelnen Maßnahmen müssen menschenrechtskonform ausgestaltet werden“, erklärt Wolfgang Sterk, stellvertretender Vorsitzender von FIAN-Deutschland. „Maßnahmen zur CO2-Reduktion müssen menschenrechtlichen Richtlinien unterworfen werden. Bisher sind jedoch bei Klimaschutzprojekten, wie bspw. dem Bau von Staudämmen oder der Produktion von Agrartreibstoffen, oft Landvertreibungen und andere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.“
FIAN schließt sich der Empfehlung der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte an und fordert die Bundesregierung auf, die Genfer Ergebnisse für die internationalen Klimaverhandlungen im Gepäck zu haben. In Cancún muss sich die Bundesregierung im Dezember für die Menschenrechte stark machen und so frischen Wind in die festgefahrenen Klimaverhandlungen bringen. Denn „die Industrieländer müssen endlich die völkerrechtlichen Verpflichtungen einlösen, die sie mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention und der internationalen Menschenrechtspakte eingegangen sind“, erklärt Anton Pieper.