Politik

Klimaschutz ist Menschenrecht

Anlässlich der aktuellen Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fordert das Food First Informations- und Aktions-Netzwerk (FIAN) von der Bundesregierung sich für die Vermeidung negativer Auswirkungen des Klimaschutzes und für eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung aller Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen. Beim Sozialforum des Menschenrechtsrats in Genf wird darüber diskutiert, inwieweit Staaten aus menschenrechtlicher Sicht beim Klimaschutz in die Pflicht genommen werden können und wie die Rechte besonders gefährdeter Menschen bei der Anpassung an nicht mehr vermeidbare Klimaänderungen geschützt werden können.

05.10.2010

Foto: Marion Book
Foto: Marion Book
FIAN fordert die Bundesregierung dazu auf, die Ergebnisse des Sozialforums des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in die kommende Weltklimakonferenz in Cancún, Mexiko zu tragen. „In den internationalen Menschenrechtsverträgen hat die Staatengemeinschaft das Recht auf Nahrung und Wasser als unumstößliches Menschenrecht festgeschrieben. In vielen Gegenden der Welt wird jedoch der Zugang zu Nahrung und Wasser bereits heute durch steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster sowie häufigere Stürme und Überschwemmungen erheblich beeinträchtigt“, so Anton Pieper, Referent für Klimawandel und Menschenrechte. „Betroffen sind dabei vor allem die ärmsten Bevölkerungsschichten, die am wenigsten zur Verursachung des Problems beigetragen haben. Aus den internationalen Menschenrechten ergibt sich daher für die Staaten die Pflicht, den Klimawandel zu begrenzen um solche negativen Folgen für die Umsetzung der Menschenrechte zu verhindern. Die internationale Staatengemeinschaft ist daher nicht nur moralisch, sondern auch menschenrechtlich verpflichtet, Menschenrechte zu einem zentralen Bezugspunkt in den internationalen Klimaverhandlungen zu machen“, so Pieper.

Außerdem setzt sich FIAN dafür ein, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umsetzung der Menschenrechte anerkannt werden und Klimaschutzmaßnahmen die Wahrung der Menschenrechte berücksichtigen. „Die einzelnen Maßnahmen müssen menschenrechtskonform ausgestaltet werden“, erklärt Wolfgang Sterk, stellvertretender Vorsitzender von FIAN-Deutschland. „Maßnahmen zur CO2-Reduktion müssen menschenrechtlichen Richtlinien unterworfen werden. Bisher sind jedoch bei Klimaschutzprojekten, wie bspw. dem Bau von Staudämmen oder der Produktion von Agrartreibstoffen, oft Landvertreibungen und andere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.“

FIAN schließt sich der Empfehlung der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte an und fordert die Bundesregierung auf, die Genfer Ergebnisse für die internationalen Klimaverhandlungen im Gepäck zu haben. In Cancún muss sich die Bundesregierung im Dezember für die Menschenrechte stark machen und so frischen Wind in die festgefahrenen Klimaverhandlungen bringen. Denn „die Industrieländer müssen endlich die völkerrechtlichen Verpflichtungen einlösen, die sie mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention und der internationalen Menschenrechtspakte eingegangen sind“, erklärt Anton Pieper.
Quelle: UD / pm
 
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