Politik

Transparency International veröffentlicht Bestechungszahlerindex 2011

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den „Bribe Payers Index“ (BPI) 2011 - den sogenannten Bestechungszahlerindex - vorgestellt. Der Index misst die Bereitschaft von Unternehmen der führenden Volkswirtschaften, im Ausland zu bestechen. Die Bewertung von Unternehmen aus Deutschland blieb im Vergleich zum BPI 2008 konstant: Deutschland verharrt bei 8,6 von zehn Punkten und belegt hinter den Niederlanden, der Schweiz und Belgien den vierten Platz. Bei Unternehmen aus Russland und China sei eine besondere Bereitschaft zu erkennen, im Ausland zu bestechen.

03.11.2011

Foto: Megan madesign/flickr.com
Foto: Megan madesign/flickr.com
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die gute Nachricht ist, dass die deutsche Wirtschaft trotz einer vergleichsweise geringen Korruptionsbereitschaft im Ausland erfolgreich ist. Die schlechte Nachricht ist, dass sich trotz diverser Skandale der letzten Jahre und entsprechender Anstrengungen in den Unternehmen nichts am Gesamtbild der deutschen Exportwirtschaft geändert hat.“

Insgesamt wurde das Verhalten von Unternehmen aus 28 Ländern bewertet. Für den BPI 2011 wurden 3.016 Führungskräfte im Zeitraum von Mai bis Juli 2011 befragt. Der BPI ist der komplementäre Index zum Korruptionswahrnehmungsindex, der die Gegenseite, also den im öffentlichen Sektor (Beamte und Politiker) wahrgenommenen Grad der Korruption misst.

Internationale Standards der Geldwäschebekämpfung auch in Deutschland umsetzen

Durch Auslandsbestechung werden korrupte Systeme und deren Eliten stabilisiert. Anti-Geldwäschegesetze sind ein wesentliches Mittel, um das „Waschen“ von Einkünften aus korrupten Geschäften zu verhindern. Nicht in allen Finanzzentren sind die Anti-Geldwäschestandards allerdings vollständig umgesetzt.

Deutschland erfüllt nach wie vor nicht in vollem Umfang die internationalen Standards der Geldwäschebekämpfung. Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission mahnen Regelungslücken in der deutschen Gesetzgebung an. Daher begrüßt Transparency den Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Geldwäscheprävention als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) sollen der Nicht-Finanzsektor, also Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und Spielbanken, stärker in die Pflicht genommen und die Schwelle für die Meldung von Fällen gesenkt werden.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die Bundesregierung ist gut beraten, ihren Anti-Geldwäsche-Kurs zu verschärfen. Im Gesetzentwurf fehlt allerdings die Aufnahme der einfachen Steuerhinterziehung in den Katalog der Vortaten der Anti-Geldwäsche-Gesetze. Denn jeder Bestochene muss immer auch seine 'Einkünfte aus Bestechlichkeit' vor der Einkommenssteuer verbergen. Außerdem fehlt ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz für die Anti-Geldwäschebeauftragten".

Hintergrund des Gesetzentwurfs „zur Optimierung der Geldwäscheprävention"

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention im August dieses Jahres reagiert die Bundesregierung auf Kritik der „Financial Action Task Force on Money Laundering“, welche im Februar 2010 auf Lücken in der Geldwäschebekämpfung hinwies. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Januar 2011 aufgefordert, die umfassende Umsetzung sicherzustellen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand Ende September 2011 statt; Ende Oktober wurde der Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten.
Quelle: UD / pm
 
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