Schadstoffe in europäischen Teppichböden
Aktuelle Untersuchungen europäischer Teppichböden belegen hormonaktive, krebsverdächtige und die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Chemikalien. Weil Teppichböden weich, fleckenresistent und farbig sein sollen, werden diese häufig chemisch behandelt. Angesichts der besorgniserregenden Studienergebnisse fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Verbot gesundheitsgefährdender Chemikalien in Teppichböden und die Einführung des Prinzips der Produktverantwortung für Hersteller.
07.11.2018
Im Auftrag der Changing Markets Foundation (CMF) wurden fünfzehn Teppichböden der acht Hersteller Interface, Tarkett, Milliken, Forbo, Balta Group, Beaulieu International Group, Donkersloot und Associated Weavers untersucht. Überprüft wurde das Vorhandensein antimikrobieller Substanzen, von Bisphenol A, Flammschutzmitteln, fluorierten Fleckschutzmitteln, Isocyanaten, Nonylphenol, Phthalaten und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Bei der Analyse wurden in zwölf von fünfzehn Teppichböden Schadstoffe, wie zum Beispiel Diethylhexylphthalat (DEHP), perfluorierte Verbindungen (PFAS) oder das Flammschutzmittel Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat (TDCPP) nachgewiesen. Nur drei Teppichböden beinhalteten keine der untersuchten Schadstoffe.
„Schadstoffe in Teppichböden sind ein Problem und haben dort nichts zu suchen. Chemikalien, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden können, müssen verboten werden. EU-weit verbotene Substanzen dürfen nicht in Recyclingmaterialien zugelassen sein, sodass sie den Weg in Produkte finden können, mit denen Verbraucher fast täglich in Kontakt kommen. Substanzen, die in Kinderspielzeug reguliert sind, müssen auch in Teppichböden, denen Kinder beispielsweise beim Krabbeln besonders intensiv ausgesetzt sind, ebenso gesetzlich geregelt werden“, fordert Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin. Sie empfiehlt Verbrauchern auf den Blauen Engel zu achten. Dem Siegel liegen die strengsten Anforderungen beim Einsatz von Chemikalien zugrunde. Außerdem muss das europäische Chemikalienregister REACH angepasst und Widersprüche der europäischen Chemikalienpolitik aufgehoben werden.
400.000 Tonnen Teppiche für den Verbrenner
Die EU-Kommission muss dringend Regelungslücken schließen und die Schadstofffreiheit von Neuware und Recyclingmaterialien gleichermaßen vorschreiben. Dazu Metz: „An Neu- und Recyclingmaterial müssen im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes dieselben Anforderungen gestellt werden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert auch deshalb das Prinzip der Produktverantwortung für Hersteller.“ Dies bedeutet, dass Hersteller von Teppichböden zukünftig für eine umweltfreundliche Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte verantwortlich sind. Dazu gehören der Aufbau eines flächendeckenden Sammelsystems, die Schadstofffreiheit und Recyclingfähigkeit von Teppichböden sowie der Aufbau von Recyclingkapazitäten. Bislang werden fast alle Teppichböden in Deutschland nach ihrem Lebensende verbrannt. Jährlich fallen allein in Deutschland rund 400.000 Tonnen Teppichböden zur Entsorgung an.
„Viele Teppichböden enthalten hochwertige, für das Recycling geeignete Kunststoffe. Diese Stoffe können derzeit leider viel zu selten recycelt werden. Weil sich Schadstoffe in Recyclingmaterialien anreichern können, sollten Teppichbodenprodukte deshalb von Anfang an schadstofffrei sein. Dass dies möglich ist, zeigen zwei untersuchte Teppichböden mit Anteilen von Recyclingmaterialien, bei denen keiner der untersuchten Schadstoffe gefunden werden konnte“, sagt Elena Schägg, Projektmanagerin des DUH-Fachbereichs Kreislaufwirtschaft.
Die komplette Studie finden Sie online hier.