Compliance

Podcast: Haftung wegen mangelnder Corporate Social Responsibility?

Seitdem die EU im Rahmen des Green Deals die Regeln für Unternehmen ordentlich nachschärft, wird intensiv über Fragen zu Haftung, Strafen und Klagemöglichkeiten diskutiert. In unserer heutigen Podcastausgabe sprechen wir deshalb mit einem Juristen, um herauszubekommen, was justiziabel ist und was nicht.

09.03.2023

Unser heutiger Gast Sebastian Mock ist Jurist und Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht sowie im europäischen und internationalen Unternehmensrecht. Dabei beschäftigt er sich seit einigen Jahren auch intensiv mit Haftungsfragen wegen mangelnder Corporate Social Responsibility.

Um das Thema Haftung genau zu verstehen, muss man einen Schritt zurückgehen und erklären, was Unternehmen rechtlich betrachtet sind: Bei einem Unternehmen handelt es sich in der Regel um eine sogenannte „juristische Person“. Als solche hat sie Rechte und Pflichten. Sie hat eigenes Vermögen und kann klagen und auch verklagt werden. Doch Unternehmen können nicht selbst handeln - schon das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 schreibt, dass sie „nur durch Vertreter einen Willen haben und äußern“.

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Die ureigenste Aufgabe von Geschäftsführung und ihrer Aufsicht, sei es Aufsichtsrat oder Gesellschafter, ist es also, diese „juristische Person“ zu vertreten und ihr Vermögen treuhänderisch zu verwalten. Dazu gehört auch das Wissen um und das Erkennen von Risiken. Vor allem bei Nachhaltigkeitsthemen trifft die meisten das Haftungsrisiko völlig unvorbereitet.

Quelle: UD
 

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