„Viele Unternehmen sichern geistiges Eigentum nicht ab.“
Wenn Produktpiraten gefälschte Ware verkaufen, ist das für die Hersteller der Original-Produkte mehr als ärgerlich. Dabei gibt es viele Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihre Waren und Innovationen im Vorfeld schützen können.
06.06.2018
Ob Smartphones, Tablets und Küchenmaschinen in Online-Shops oder Schuhe, Handtaschen und Uhren auf einem Markt im Urlaubsort – gefälschte Markenware findet sich heutzutage überall. Für die betroffenen Unternehmen führen solche Artikel oft zu finanziellen Einbußen. Dabei können sie sich mit etlichen Maßnahmen gegen solche Nachahmer-Produkte schützen und Fälschungen vom Markt nehmen lassen. Der Gold-Osterhase des Schokoladenherstellers Lindt oder der Porsche Boxster sind dafür gute Beispiele. „Sie sind als 3D-Marke eingetragen“, sagt Dr. Christan Stauf, der am Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum bei Professor Dr. Michael Hassemer an der TUK forscht. „Beide Unternehmen nutzen somit gezielt die äußere Formgestaltung ihrer Produkte, um diese vor der Nachahmung durch Wettbewerber zu schützen.“ Für seine Arbeit hat er kürzlich den renommierten Wolfgang-Ritter-Preis erhalten.
„In Deutschland sichern viele kleine und mittelständische Unternehmen ihr geistiges Eigentum nicht ab. Bislang spielt hier nur das Patent eine wichtige Rolle, um etwa die technische Innovation zu schützen“, so der Forscher weiter. Vernachlässigt wird dabei aber, dass es noch zahlreiche andere Maßnahmen gibt. „Unternehmen können sich Wort-Bild-Zeichen, aber auch bestimmte Formgestaltungen oder Soundmischungen mit Hilfe des Markenrechts schützen lassen.“ Dass dies in der Praxis nur selten umgesetzt wird, liege an fehlenden personellen Kapazitäten und mangelnder Expertise im Bereich Innovationsschutz.
Große Unternehmen haben diese Notwendigkeit hingegen schon erkannt: Sie haben eigene Abteilungen, die sich um das Thema kümmern. In diesem Zusammenhang sprechen Experten auch von Intellectual Property Management (IPM). „Schutzrechte helfen zum einen dabei, dass die Konkurrenz nicht mit einem ähnlichen Design auf den Markt gehen darf“, erläutert der Wirtschaftsingenieur. Als Beispiel führt Stauf einen deutschen Landmaschinenhersteller auf: „Er ist auf einer Messe auf das Produkt eines Konkurrenten aus China aufmerksam geworden. Das Fahrzeug ähnelte seinem Modell von außen enorm.“ In der Folge verwies der deutsche Produzent auf sein Patent. Als er den Wettbewerber mittels des Zolls entfernen lassen wollte, zeigte sich, dass die Technologie, die im Inneren des Fahrzeugs verbaut war, ganz anders war. „Der Patentschutz ist hier wirkungslos. Der chinesische Produzent hat sich mit dem Design seines Fahrzeug bewusst am deutschen Modell orientiert.“ Da der Landmaschinenhersteller aber auch sein Design geschützt hatte, konnte er doch noch gegen die Nachahmung vorgehen.
Auf der anderen Seite können sich Unternehmen damit auch absichern, bevor sie ihr Produkt auf den Markt bringen. „Es ist ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob es dieselben Markennamen oder Designs bei Wettbewerbern gibt und ob es schon bestimmte Markenrechte gibt, die man beachten sollte“, sagt Stauf weiter. Ansonsten können hohe Abmahnkosten auf das Unternehmen zukommen. „Das kann gerade für junge Unternehmen so teuer werden, dass sie vor dem finanziellen Ruin stehen“, nennt er als Beispiel.
Stauf hat sich im Rahmen seiner Promotion mit dem Thema befasst und dabei einen umfassenden Leitfaden zusammengestellt, der Unternehmen aufzeigt, welche Schutzmaßnahmen es gibt. Seine Dissertation ist schon vielfach ausgezeichnet worden, etwa mit einem uni-internen Promotionspreis 2016. Darüber hinaus war er 2017 beim renommierten Fürther Ludwig-Erhard-Preis unter den letzten drei Finalisten. Im Mai dieses Jahres ist er zudem mit dem angesehenen Wolfgang-Ritter-Preis ausgezeichnet worden. Den mit 8.000 Euro dotierten Preis vergibt die Wolfgang-Ritter-Stiftung in Bremen und würdigt damit hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
Leitfaden des DIN
Seit fast zwei Jahren ist Stauf außerdem Mitglied eines Arbeitsausschusses des Deutschen Instituts für Normung (DIN), der mit der DIN 77006 noch in diesem Jahr einen Leitfaden für den Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen veröffentlichen wird. Gemeinsam mit Professor Hassemer und Dr. Johannes Bardens, ebenfalls Absolvent der TUK, berät Stauf Unternehmen im Start-up „Beyond Innovation“ zu geistigem Eigentum und Schutzrechten. „Das Thema stößt zunehmend auf Interesse“, so Stauf. „Wir haben nicht nur Kunden aus der Region, sondern etwa auch aus Süddeutschland, auch viele Start-ups haben hier Beratungsbedarf.“
Im Rahmen einer aktuellen Studie, die vom Nachwuchsring der TUK gefördert wird, untersucht das Team um Stauf derzeit darüber hinaus, wie es um die Schutzrechte in deutschen Unternehmen bestellt ist. Erste Ergebnisse liegen Ende des Jahres vor.