§ 1
Geschäftsgegenstand von Umweltdialog (hier "UD") ist die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken, Audio- und Videobeiträgen sowie die Verbreitung von Online-Werbung. UD betätigt sich hierbei als Transporteur Ihrer Beiträge und nutzt als Distributionskanäle: Internet, E-Mail und Online-Datenbanken. Eine redaktionelle Überprüfung Ihrer Beiträge auf Richtigkeit und Presserecht findet nicht statt. Verantwortlich für den Inhalt ist der Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet UD nicht. Der Nachrichtengeber hat UD von Ansprüchen Dritter freizuhalten und UD etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass UD das Material nicht überprüft, behält UD sich vor, das Material gegebenenfalls dahingehend zu bearbeiten, dass es unserer Aufmachung entspricht (Titel, Intro, Haupttext) sowie nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt.
§ 2
UD hat keinen Einfluss darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von UD ausgeschlossen. UD ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist UD jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.
§ 3
Sofern die Verbreitung von Material an E-Mail- oder Telefax-Adressen erfolgt, die UD zu diesem Zweck vom Kunden erhält, haftet UD nicht für die Zulässigkeit dieses Übermittlungsweges an die einzelnen Empfänger. Der Nachrichtengeber/Kunde hat UD insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten und UD etwaige Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter, zu ersetzen.
§ 4
I. Grundsätzlich ist UD um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht. Bei nicht-digitalisierter Anlieferung wird das Material von UD gegen Kostenerstattung digitalisiert; für die hierbei etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehenden Bearbeitungsfehler haftet UD nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entsprechendes gilt bei digitaler Anlieferung. Unser Newsletter wird wöchentlich versandt. Ausnahme bilden „Eilmeldungen“.
II. Soweit der Kunde Meldungen zum Zweck der Veröffentlichung an UD über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des von UD zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber UD für alle Schäden, die durch unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung dieser Daten von UD an den Kunden entstehen.
§ 5
Die Haftung von UD ist u.a. ausgeschlossen bei:
- zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal, aus welchen Gründen auch immer;
- Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal;
- Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte;
- zeitlichen Verzögerungen sowie Bearbeitungsverzögerungen bei Verbreitung im Ausland;
- weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung.
§ 6
Bei Übersetzungen im Kundenauftrag haftet UD nur für Auswahlverschulden
bei grober Fahrlässigkeit.
§ 7
Werbekunden erklären sich bei der Schaltung von Print- resp. elektronischen Anzeigen ausdrücklich mit nachfolgenden ergänzende Geschäftsbedingungen für werbliche Anzeigenkunden einverstanden:
Liefertermin Werbematerial
Elektronische Werbebanner oder druckfähige Anzeigen werden vom Anzeigenkunden zur Verfügung gestellt. Um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Verlag das Werbematerial drei Werktage vor Drucklegung resp. Online-Kampagnenstart erhält. Die technische Einbindung erfolgt durch unsere Verlagsmitarbeiter.
Laufzeit/Erscheinungstermin
Die Laufzeit elektronischer Kampagnen resp. der Erscheinungstermin von Printmedien erfolgt nach Vereinbarung. Bei elektronischen Kampagnen, die ab Wochenanfang eingeblendet werden, wird die Anzeige i.d.R. durch den Verlag bereits am Freitag vorher eingepflegt, um den Buchungszeitraum zu gewährleisten. Die Mehrzeit wird kostenlos bereit gestellt.
Rechnungslegung
Rechnungslegung erfolgt nach Ende der elektronischen Kampagne resp. nach Erscheinungstermin des Printprodukts. Die Zahlung hat binnen 30 Tagen zu erfolgen. Die Skonto-Konditionen sowie die marktübliche Mittlerprovision ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei Online-Kampagnen erfolgt - wenn nicht anders vereinbart - keine Abrechnung nach Kontakten (TKP-basiert), sondern zu einem vorher vereinbarten Festpreis.
Auflagen/Leserzahlen
Die Auflagen resp. Leserzahlen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei elektronischen Kampagnen kann es zu Schwankungen kommen, die i.d.R. dem Nutzungsverhalten der Vergangenheit entsprechen. Bei Printprodukten gilt die gedruckte Gesamtauflage als maßgeblich. Bei elektronischen Kampagnen gelten die Page Views, Page Impressions und Hits unserer Logfile-Auswertungen (s. Statistikauswertung) als maßgeblich und bilden die ausschließliche Vetragsgrundlage.
Statistikauswertung (nur Online-Kampagnen)
Bei elektronischen Kampagnen erhält der Anzeigenkunde eine monatliche schriftliche Auswertung. Aus technischen Gründen ist es dem Verlag nicht möglich, die Nutzung einzelner Seiten oder Click-through-Verhalten auszuweisen.
Technische Verfügbarkeit
Sollte es durch Einwirkung höherer Kräfte zum Druck- resp. Serverausfall kommen, so übernimmt der Verlag dafür keine Haftung. Der Druck resp. Online-Betrieb wird dann zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt fortgesetzt.
§ 8
UD behält sich die Festlegung der Bürozeiten und deren jederzeitige Änderung vor.
§ 9
Es gilt die jeweils aktuelle UD - Preisliste für Nachrichtengeber.
§ 10
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
§ 11
Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
§ 12
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster/Westfalen.
Münster im Februar 2013