Reporting

Deutscher Nachhaltigkeitskodex will europaweiter Standard werden

Wie geht es weiter mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)? Wird er gar durch die Empfehlungen zur EU-Berichtspflicht überflüssig? Antworten darauf gibt Yvonne Zwick von Deutschen Nachhaltigkeitsrat.

30.06.2014

Deutscher Nachhaltigkeitskodex will europaweiter Standard werden zoom

Nein, ganz im Gegenteil. Es tritt ein, was in der Entwicklung des DNK bereits antizipiert wurde und wie sie formuliert ist, gibt sie dem Nachhaltigkeitsrat Recht. Der Kompromissvorschlag, auf den sich die Arbeitsebenen des Europaparlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission geeinigt haben, verlangt zur Finanzberichterstattung ergänzende Informationen, lässt aber Freiheiten, wie diese Informationen darzulegen sind. Zu den aufgezählten, wichtigen Themen, zu denen börsennotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse berichten sollen, bleibt die Freiheit, wesentliche Leistungsindikatoren zu wählen. Die Form der Berichterstattung kann gewählt werden, ob ein bereits existierender Bericht herangezogen wird, oder ob die Informationen in den Lagebericht integriert werden, was sicher in Sachen Governance und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeit als Königsklasse gelten kann. Nicht zuletzt, weil damit die Frage nach der Überprüfung der Informationen durch Dritte mit beantwortet wird. Wie weit die Lieferkette einbezogen wird, bestimmen die berichtenden Unternehmen. Der Berichtsansatz folgt dem Prinzip „comply or explain“ und soll denselben Konsolidierungskreis wie der Lagebericht umfassen. Ziemlich viel Freiheit zur Ausgestaltung – oder?

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Nicht ganz. Das Ziel der EU-Kommission hat sich indes nicht verändert: egal wie die konkrete Ausgestaltung wird, sollen Relevanz und Vergleichbarkeit nichtfinanzieller Informationen erhöht werden. Wie das gelingen kann, bleibt zunächst den Mitgliedsstaaten überlassen. Sobald die Richtlinie durch den Ministerrat beschlossen wurde, beginnt eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten. In dieser Zeit will auch die Kommission fleißig sein und Orientierungshilfen für Unternehmen veröffentlichen. Das heißt konkret: sie will Methoden darlegen, die zur Erfüllung geeignet sind.

Durch den Entwicklungsprozess des DNK, der die EU-Berichtspflicht auch dem Inhalt nach vorweggenommen hat, haben wir einen gewissen Wissensvorsprung erarbeitet. Wir haben alles, was die EU-Kommission bei der vorliegenden Formulierung erwartet, bereits vorliegen und lernen: die Möglichkeiten mit einem Instrument wie dem DNK, bleiben divers und schwer zu greifen. Deshalb arbeiten wir momentan mit Hochdruck an einer aktualisierten Version des DNK, die noch klarere Orientierung gibt, auch hinsichtlich der Anforderungen, die durch die EU-Richtlinie auf Unternehmen zukommt. Unternehmen, die beim DNK dabei sind, sind vorne. Sie geben ein wichtiges Signal in Richtung Politik, dass sie sich dem Thema Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen – auch wenn sie komplett auf den Nachhaltigkeitsbericht verweisen. Immerhin unterstützen 15 der DAX30-Unternehmen den DNK, die meisten in der Kurzform, u.a. weil noch nicht erfahrbar wurde, wie Kapitalmarktakteure den DNK in ihre Bewertung einbeziehen. Unter allen den DNK unterstützenden Unternehmen sind wiederum die Spitze, die die knapp und präzise in ihrer Entsprechenserklärung Auskunft geben zu den 20 Kriterien und ausgewählten Leistungsindikatoren – und in ihrem Lagebericht die Aktionäre darauf hinweisen, dass es diese Informationen gibt. Entsprechenserklärungen zum DNK sind kein nettes Ad-on, denn sie sind Grundlage für Shareholder Engagement, dass es eine konstruktive Auseinandersetzung über Nachhaltigkeitsthemen auf Hauptversammlungen geben kann. Wenn die Großen tun, was die EU-Richtlinie vorsieht, entwickelt das auch Strahlkraft für andere Unternehmen. Dann kann es gelingen, den Markt so zu verändern, dass er den Menschen dient. Spätestens dann brauchen wir ein „Common Level Playing Field“, einen Maßstab, der die individuelle Bewertung von unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen ermöglicht.

Dass der Nachhaltigkeitskodex an die EU-Berichtspflicht anschlussfähig ist, hat er in der Vergangenheit bereits in mehrerlei Hinsicht bewiesen: eine Partnerschaft mit der griechischen QualityNet Foundation, die auf Basis des DNK einen griechischen Nachhaltigkeitsindex entwickeln möchte, die wiederholte Nennung des Kodex durch EU-Kommissar Michel Barnier sowie die ersten Entsprechenserklärungen aus dem europäischen Ausland sind konkrete Erfolge. Deshalb spricht der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) zukünftig im internationalen Kontext von „The Sustainability Code“ und verzichtet im Signet und den Texten auf das Adjektiv „German“ – ohne es im deutschsprachigen Raum aufzugeben. Für die hiesige Öffentlichkeit und Unternehmenslandschaft ist es ein wichtiges politisches Projekt, das nicht zuletzt auf die Wertschätzung der Politik angewiesen ist. Deutschland muss sich bei der nächsten Abstimmung Deutschland nicht wieder enthalten, sondern kann sich konstruktiv in den Diskurs einklinken. Sie verträte damit nicht zuletzt die Interessen einer verlässlich auf Nachhaltigkeit orientierten deutschen Wirtschaft.

Quelle: UD
 

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