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Nachhaltigkeitsbericht – bürokratischer Aufwand oder wirtschaftlicher Vorteil?

In der vom Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) organisierten Veranstaltung „Die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht – bürokratischer Aufwand oder betriebswirtschaftlicher Vorteil?“ wurde diskutiert, wie sich Unternehmen und Finanzinstitute darauf vorbereiten und welchen Nutzen sie aus dieser Pflicht ziehen können.

10.07.2014

Nachhaltigkeitsbericht – bürokratischer Aufwand oder wirtschaftlicher Vorteil? zoom

Das Europäische Parlament hat am 15. April 2014 den Grundstein für die gesetzliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt: Es gilt nun als sicher, dass künftig Unternehmen und Finanzinstitute entsprechende Berichte veröffentlichen müssen. Darüber diskutierten Fachleute in Köln.

Moderiert von Jürgen Kleikamp, Leiter des WDR Büros Bonn, sprachen in der Deutschen Bank Köln Professor Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Uwe Bergmann, Director Sustainability Management bei der Henkel AG & Co. KGaA, Professorin Dr. Theresia Theurl, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Tom Veltmann, Geschäftsführer von HP-FundConsult, sowie Anton Bausinger, Geschäftsführer der Friedrich Wassermann GmbH & Co.

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Einführend stellte Tom Veltmann den Rahmen der Nachhaltigkeits- und CSR-Systematik vor und betonte, dass „Unternehmen die Zeit bis zur gesetzlichen Verpflichtung nutzen sollten, um ihr Nachhaltigkeitsmanagement und ihren Nachhaltigkeitsbericht rechtzeitig zu erstellen“. Die Mitgliedsstaaten haben nach dem Beschluss des Europäischen Rats zwei Jahre Zeit, die europäischen Vorgaben in die nationale Gesetzgebung umzusetzen. Von der Berichterstattung sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten betroffen. Darunter fallen börsennotierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen wie auch Unternehmen, die von den Mitgliedsstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Tom Veltmann präsentierte verschiedene Berichtsstandards, die als Maßgaben für die Berichtserstellung gelten werden. Dazu zählen unter anderem der international führende Berichtsstandard der Global Reporting Initiative, der UN Global Compact der Vereinten Nationen, der Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung nach DIN ISO 26000, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie der jüngst aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex, den Professor Bachmann vorstellte.

Alle Berichtsstandards geben einen Überblick im komplexen Themenfeld der Nachhaltigkeit und seiner Integration ins Unternehmen. Sie bestimmen die Anforderungen an die Unternehmen in den Themenbereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt für ihre Nachhaltigkeitsarbeit. Professor Bachmann illustrierte zudem die politischen Entwicklungen und wies auf die Empfehlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel für Unternehmen hin, sich den jüngst aktualisierten Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuschauen.

Professorin Theresia Theurl betonte die Bedeutung des „Nachhaltigkeitsbewusstseins“ in unserer Gesellschaft als maßgeblichen Treiber für die Entwicklung entsprechender Angebote und nachhaltiger Produkte von Unternehmensseite. Anhand verschiedener Praxisbeispiele wurden Wettbewerbsvorteile von Nachhaltigkeitsstrategien und -produkten diskutiert. So stellte Anton Bausinger sein Bauprojekt eines Green Buildings vor: Über die Schonung natürlicher Ressourcen hinaus erwirtschaftet es mit seiner hohen Energieeffizienz Kosteneinsparungen sowie eine höhere Mietpreisakzeptanz. Auch Matthias Buck, Sprecher der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG Köln und Gastgeber an diesem Abend, zeigte am konkreten Beispiel seines Hauses, mit welchen Aspekten und welcher Systematik eine Nachhaltigkeitsarbeit betrieben werden kann und welchen Herausforderungen es zu begegnen gilt.

Das Fazit der Veranstaltung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -kommunikation wird sicherlich zur Systematisierung der Nachhaltigkeitsarbeit beitragen. Den aktiven Unternehmen bietet sich damit auch eine Möglichkeit zur Positionierung im Wettbewerb sowie zur verbesserten Zukunftsfähigkeit. Die gesetzliche Verpflichtung wird dieser Entwicklung einen wesentlichen Schub verleihen.

Quelle: UD/na
 

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