CSR-Berichtspflicht: Auch Bundesrat stimmt Gesetz zu
Es fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten – am 31. März 2017 wurde das Gesetz zur CSR-Berichtspflicht jetzt auch vom Bundesrat beschlossen. Es tritt rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft und betrifft neben Banken und Versicherungen viele größere Aktiengesellschaften.
10.04.2017
Mit diesem Gesetz wird die CSR-Richtlinie der Europäischen Union nun endgültig in deutsches Recht umgesetzt. Demnach sind insbesondere Banken, Versicherungen und viele Aktiengesellschaften mit über 500 Mitarbeitern verpflichtet, eine nichtfinanzielle Berichterstattung in ihren Lage- und Konzernlageberichten zu veröffentlichen. Klingt kompliziert und ist es auch: Erstmals erhalten sogenannte pre-finanzielle Angaben über Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltbelange sowie Informationen über die Achtung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption Einzug in die streng geregelten Geschäftsberichte. Als Begründung gab die EU-Kommission an, dass Verbraucher heutzutage mehr und bessere Informationen zu diesen Bereichen verlangen und Unternehmen mehr Transparenz zeigen müssen.
Hierfür bleibt den betroffenen Firmen eine Frist von maximal vier Monaten nach Vorlage des Geschäftsberichtes. Entsprechend der Vorgabe der CSR-Richtlinie sind die Vorschriften des Gesetzes für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 anzuwenden. Dies bedeutet, dass die viermonatige Frist nach der Abgabe des Geschäftsberichts am 30. April 2017 verstreicht.
Die Erstellung und Bearbeitung eines solchen CSR-Berichts ist für viele dieser Firmen ein umfangreiches und kompliziertes Unterfangen. An erster Stelle steht die Frage nach der Wesentlichkeit und damit der Festlegung der Inhalte, über die berichtet werden soll. Daraus leiten sich dann Anforderungen an zu sammelnde Daten ab. Die Organisation dieses Prozesses stellt für viele Unternehmen einen großen zeitlichen sowie personellen Aufwand dar. Eine einfache und zugleich effiziente Bewältigung dieser Aufgabe ermöglichen auf CSR-Fragen spezialisierte Software-Lösungen. Die meisten am Markt befindlichen Angebote richten sich an Großkonzerne und deren Bedürfnisse. Für mittelständische Unternehmen empfiehlt es sich, mehr zu implementieren als bloße Einsteiger-Modelle oder solche, die nur einen Nachhaltigkeitsstandard abbilden. Offene, mit den Anforderungen im Unternehmen mitwachsende Lösungen sind hier viel effektiver.
Eine solche maßgeschneiderte Software-Lösung ist der CSRmanager. Damit können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten selbständig managen und nach internationalen Standards berichten. Außerdem lässt sich diese Software vielseitig modular erweitern und an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anpassen. Das Basismodul von CSRmanager ist ein zweisprachiges Reporting-Tool, das sowohl auf deutsch als auch auf englisch erhältlich ist. Damit können Nutzer einfach und effizient ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen und entscheiden selbst anhand unternehmensinterner Wesentlichkeitskriterien, über welche Handlungsfelder im Einzelnen berichtet werden soll. Ausgedehnte Recherchen und mühevolle Einarbeitung in diese Thematik sind nicht notwendig – der Nutzer kann mit seinem Bericht sofort starten, ohne sich vorher in die Regelwerke oder Vorgehensweisen des CSR-Reportings einarbeiten zu müssen.
Was genau Unternehmen generell bei der CSR-Beitagspflicht beachten müssen lesen Sie hier