IDW Positionspapier zur nichtfinanziellen Erklärung
Die EU-weite CSR-Berichtspflicht bedeutet für die betroffenen Firmen vor allem eins: Sie müssen rechtskonforme Auskunft geben. Wichtige Hinweise, die es dabei zu beachten gilt, liefert ein Positionspapier des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. UmweltDialog hat eine Blick in die lohnenswerte Broschüre geworfen.
21.07.2017
In dem Papier setzt sich das IDW mit den Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung als Bestandteil der Unternehmensführung auseinander. Die Umsetzung der CSR-Richtlinie sieht vor, dass bestimmte große Unternehmen ihre (Konzern-)Lageberichte um diese Erklärung erweitern müssen.
„Eine verlässliche und aussagekräftige Rechnungslegung ist ein wesentlicher Baustein der Corporate Governance“, sagt IDW-Sprecher Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann. Dabei schiebt er gleich hinterher: „Allerdings wird die herkömmliche Finanzberichterstattung immer häufiger mit den folgenden Kritikpunkten konfrontiert: Komplexität, Vergangenheitsorientierung und Information Overload sowie unzureichende Berücksichtigung von wesentlichen Erfolgstreibern, vor allem von Nachhaltigkeitsaspekten.“
Das IDW Positionspapier erläutert die Auswirkungen der Verpflichtungen auf verschiedene Gruppen, wie z.B. die Unternehmensleitung, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer und Berichtsadressaten. Einer der wichtigsten und hilfreichsten Punkte ist die Diskussion von Zweifelsfragen. Beispiel: Riksobewertung.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Firmen in ihrer nichtfinanziellen Erklärung die wesentlichen Risiken angeben sollen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen haben oder haben werden.
Das ist ein weites Feld. Deshalb erläutert das IDW, dass eine Eingrenzung notwendig und rechtens ist: „Der Risikobegriff ist für Zwecke der nichtfinanziellen Erklärung im Vergleich zur sonstigen Finanzberichterstattung insofern eingegrenzt, als über wesentliche Risiken zu berichten ist, die „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ auf die im Gesetz genannten Nachhaltigkeitsaspekte haben oder haben werden.“
Und wie geht das in der Praxis? Hier präsentiert das IDW zwei gute Beispiele
- Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit: Bei einem Chemieunternehmen fallen in der Produktion toxisch belastete Abfälle an. Welche Risiken Risiken gibt es? Wie wahrscheinlich sind diese? Wie berichten ich korrekt darüber in Lagebericht?
- Risiken aus Geschäftsbeziehungen: Ein Chemieunternehmen bezieht von einem Vorlieferanten chemische Substanzen, bei deren Produktion toxisch belastete Abfälle anfallen. Auch hier sind die Fragen ähnlich, aber das Thema Kontrolle und damit auch Risikosteuerung ist völlig anders zu bewerten.
IDW POSITIONSPAPIER:
PFLICHTEN UND ZWEIFELSFRAGEN ZUR NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG ALS BESTANDTEIL DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
(STAND: 14.06.2017)