Neue Berichtspflicht: große Neuerungen auch bei kleinen Unternehmen
Im April dieses Jahres hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Berichtspflicht ausgeweitet. Was ergibt sich aus dem Änderungsvorschlag der EU-Kommission für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung?
25.11.2021
Bisher gilt die Richtlinie 2014/95/EU – auch Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) genannt. Sie legt die Regeln für die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen für bestimmte große Unternehmen fest.
Nach der Richtlinie müssen laut Europäischer Kommission große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern Informationen zu folgenden Themen veröffentlichen:
- Umweltfragen
- soziale Angelegenheiten und die Behandlung von Mitarbeitern
- Achtung der Menschenrechte
- Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
- Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
Im April 2021 wurde beschlossen, diese Richtlinie auch auf kleinere Unternehmen auszuweiten und heraus kam der Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der in Kürze vom Europäischen Parlament ratifiziert wird.
Was ändert sich konkret?
Kurz und knapp: sehr viel, denn mit der CSRD bricht ein neues Zeitalter an. Zukünftig werden auch kleinere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Die neue Berichtspflicht wird vorrausichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 anzuwenden sein. Ein universeller Berichtsstandard wird klare Vorgaben machen, was und in welcher Form zu berichten ist.
Im Vergleich zur NFRD ist nun ebenfalls neu, dass der Bericht unabhängig geprüft werden muss. Zunächst mit so genannter „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance), wobei langfristig eine Prüfung mit so genannter „hinreichender Sicherheit“ (reasonable assurance) geplant ist. Marketing-orientierte Texte werden damit der Vergangenheit angehören, wodurch Greenwashing erschwert wird. Zur verpflichtenden Prüfung kommen Sanktionen bei Verstößen hinzu. Zu veröffentlichen ist der Bericht künftig im Lagebericht eines Unternehmens. Ob integriert oder als eigenständiger Bericht bzw. Kapitel, steht noch nicht fest.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Berichtspflicht ein weiterer großer Schritt hin zu einer Annäherung an die Finanzberichterstattung ist. Unternehmen, die sich aktuell nur punktuell mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen, sollten sich schnellstmöglich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Denn diese bringen starke Veränderungen mit sich – sowohl strategisch als auch operativ.