Reporting

Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeit wachsen zusammen

Mit dem Standard „GRI 207: Tax 2019“ hat die Global Reporting Initiative (GRI) erstmals definiert, welche Informationen steuerliche Transparenzberichte im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten sollten. PwC Deutschland hat nun eine Studie zur steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im DAX40 veröffentlicht. Die grundlegende Erkenntnis: Erste börsennotierte Unternehmen haben 2021 Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit veröffentlicht.

31.10.2022

Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeit wachsen zusammen

Daran anknüpfend hat PwC Deutschland in Kooperation mit PwC Österreich und PwC Schweiz die steuerliche Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung der 108 führenden, im Deutschen Aktienindex (DAX), Austrian Traded Index (ATX) und Swiss Market Index Expanded Index (SMIEXP) gelisteten Unternehmen untersucht. Ein ausschlaggebendes Kriterium: Die Berücksichtigung der Vorgaben aus vier zentralen Rahmenwerken – dem Standard GRI 207: Tax 2019, dem Tax Strategy Criterion des S&P Global Corporate Sustainability Assessments, den OECD Guidelines for Multinational Enterprises und dem Whitepaper, dem sogenannten „Measuring Stakeholder Capitalism“-Bericht, des World Economic Forums.

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GRI 207 gibt in Deutschland und Österreich die Richtung vor

Eines der Kernergebnisse der Studie lautet: Die Mehrheit der börsennotierten Unternehmen der DACH-Region veröffentlichen im Jahr 2022 erste Informationen im Rahmen ihrer steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass der Standard GRI 207: Tax 2019 von den vier herangezogenen Rahmenwerken die größte Relevanz für den deutschen und österreichischen Markt hat.

Schweizerische Unternehmen setzen dagegen vermehrt auf das Tax-Strategy-Kriterium des S&P Global Corporate Sustainability Assessments. Dieses wird insbesondere für die Auswahl der Komponenten der Dow Jones Sustainability Indizes verwendet und orientiert sich im Unterschied zum GRI 207 stärker an der Erwartungshaltung der Investoren.

Erweiterte Berichterstattung wird zum Wettbewerbsvorteil

Mit Blick auf Deutschland fällt auf, dass sich anhand von GRI 207 einige der DAX-Unternehmen durch eine umfassendere Berichterstattung verbessert haben. Wer die Berichterstattung nicht nennenswert ausgeweitet hat, ist dagegen im Ranking zurückgefallen.

In Österreich sieht die Situation dagegen noch etwas anders aus: Hier veröffentlichen bisher nur wenige Unternehmen steuerliche Informationen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsbericht. Dabei kann eine Ausweitung der Berichterstattung sinnvoll sein: Bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Ratings und Indizes ziehen beispielsweise durch das S&P CSA steuerliche Informationen als Prüfkriterium heran. „Es ist zu erwarten, dass der Kapitalmarkt zukünftig verstärkt auf die ESG-Berichterstattung einen Blick werfen wird“, sagt Prof. Dr. Arne Schnitger, Partner und Steuerexperte bei PwC Deutschland.

Einzelne Branchen als Vorreiter

Neben den regionalen Unterschieden zeichnen sich auch bei der Betrachtung nach Branchen gewisse Trends ab. So gehören Banken und Finanzdienstleister sowie Rohstoffunternehmen zu den Vorreitern bei der steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Denn Unternehmen aus diesen Branchen sind ohnehin von zwingenden Offenlegungspflichten wie der Bilanzrichtlinie oder Taxonomie-Verordnung betroffen. Die Studie zeigt, dass viele Spitzenreiter bereits aus ihren gesetzlichen Verpflichtungen heraus zu einer umfangreicheren Berichterstattung tendieren. Andere Branchen, darunter etwa der Energie- oder Telekommunikationssektor und die Versicherer, sind wiederum aufgrund besonderer Wettbewerbsbedingungen auf gute Ratings und damit auch auf eine erweiterte Berichterstattung angewiesen. „Wer sich bisher nicht mit der steuerlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigt hat, wird umdenken müssen. Kunden, Investoren, interne Stakeholder aber auch die Gesetzgeber stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Transparenz auf.“, sagt Prof. Dr. Arne Schnitger.

Aufholbedarf bei quantitativen Kennzahlen

Obwohl die Schwerpunkte der einzelnen Rahmenwerke stellenweise stark abweichen, hat sich über alle Standards hinweg eine Gemeinsamkeit gezeigt: Zu Vorgaben, die eine qualitative Beschreibung erfordern, wurde tendenziell häufiger berichtet. Quantitative Kennzahlen werden aufgrund der benötigten Daten, dem höheren Erhebungsaufwand sowie gewissen Wettbewerbsrisiken von vielen Unternehmen weniger häufig berichtet. Gerade in Hinblick auf ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind viele Unternehmen vorsichtig damit, quantitative Daten eines Country-by-Country Reportings (CbCR) oder einer Total Tax Contribution zu veröffentlichen. Im europäischen Binnenmarkt wird die Veröffentlichung eines CbCRs für Berichte ab dem 22. Juni 2024 allerdings verpflichtend. Daher entscheiden sich immer mehr Unternehmen, bereits vorab auf freiwilliger Basis zu berichten und sich so in den entsprechenden Ratings gegenüber Wettbewerbern zu verbessern.

Zur vollständen Studie gelangen Sie hier.

Quelle: UD/pm
 

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