Reporting

Auswirkung der Berichtspflicht auf Unternehmen der öffentlichen Hand

Das IDW erläutert anhand des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht, wie die Vorgaben indirekt auch kleine und mittelgroße Unternehmen der öffentlichen Hand in privater Rechtsform sowie öffentlich-rechtliche Organisationen betreffen könnten.

26.09.2024

Auswirkung der Berichtspflicht auf Unternehmen der öffentlichen Hand

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen ab 2025 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, und das nationale Gesetz zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie (CSRDUmsG) konkretisiert diese Anforderungen. Dies betrifft auch öffentliche Unternehmen in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften sowie mittelbar auch kleinere Unternehmen durch landesrechtliche Regelungen oder Satzungen.

Anzeige

Das Schreiben weist darauf hin, dass viele öffentliche Unternehmen, insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene, strenge Rechnungslegungsvorschriften befolgen müssen, die sie wie große Kapitalgesellschaften behandeln. Diese Unternehmen könnten, obwohl sie nicht direkt unter die CSRD fallen, durch nationale oder regionale Vorschriften dennoch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.

Vereinzelte Bundesländer haben bereits Maßnahmen ergriffen, um bestimmte Unternehmen von dieser Berichtspflicht auszunehmen, wie etwa Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings besteht in vielen anderen Bundesländern noch Unsicherheit, was die Verpflichtungen betrifft. Das IDW regt an, die Vorschriften klarer zu formulieren, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

Außerdem beleuchtet das Schreiben verschiedene Auslegungsfragen, wie die mögliche Befreiung von der Berichtspflicht durch die Einbeziehung in den Konzernbericht und die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung, die vorschreibt, wie Unternehmen ihre ökologischen Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Zusammengefasst fordert das IDW Klarheit über die Anwendung und Ausnahmen der neuen Vorschriften und betont die Notwendigkeit, die Berichtsanforderungen auf verschiedenen Verwaltungsebenen zu harmonisieren, um Unsicherheiten zu beseitigen.

Zum Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) an Ministerien und kommunale Spitzenverbände bezüglich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und deren Auswirkungen auf öffentliche Unternehmen in Deutschland gelangen Sie hier.

Quelle: UD
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche