ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2024
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre jährliche Erklärung herausgegeben, in der sie die gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten (ECEP) für die Jahresabschlüsse von Emittenten festlegt, die auf geregelten Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehandelt werden und für das Prüfungsjahr 2023 relevant sind.
27.11.2024
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Prioritäten für die Unternehmensberichterstattung bis 2024 veröffentlicht und legt dabei einen starken Fokus auf doppelte Wesentlichkeit und Nachhaltigkeitskonformität. Die ESMA wird verstärkt auf doppelte Wesentlichkeitsbewertungen, detaillierte Offenlegungen zu Nachhaltigkeit und die Angleichung an die EU-Taxonomie achten. Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sind nun über 50.000 Unternehmen verpflichtet, umfassende Angaben über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung zu machen. Diese Ankündigung der ESMA signalisiert strengere Erwartungen an die Compliance und die Bereitschaft, gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.
Die ESMA hebt insbesondere die folgenden Durchsetzungsprioritäten hervor:
- Doppelte Wesentlichkeitsbeurteilungen: Die doppelte Wesentlichkeit ist ein Kernpunkt der CSRD, der Unternehmen verpflichtet, sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen als auch die des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft zu bewerten und offenzulegen. Die ESMA betont, dass gründliche Wesentlichkeitsanalysen erforderlich sind, um die Offenlegung in der Nachhaltigkeitserklärung zu bestimmen.
- Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Finanzberichten: Die ESMA fordert eine Abstimmung zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzberichten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte die Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette widerspiegeln, auch wenn vorübergehende Erleichterungen bestehen.
- Taxonomiekonformität für Umweltziele: Die EU-Taxonomie dient als Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Die ESMA erinnert daran, die vorgeschriebenen Taxonomievorlagen zu verwenden, besonders bei Aktivitäten mit mehreren Umweltzielen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
In der Branche wurde die entschlossene Haltung der ESMA zur Regelkonformität bemerkt. Experten weisen auf den klaren Tonfall hin, der darauf hinweist, dass die ESMA bereit ist, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies deutet auf einen zunehmend strengen Ansatz in der EU-Finanzaufsicht hin, wobei Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem zentralen Element wird.