EUDR Aufschub beschlossen
Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen schlägt die Kommission vor, mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Jetzt wird die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
03.10.2024
Angesichts des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger ist die Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche 12-monatige Phase des Systems eine ausgewogene Lösung darstellt, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen. Mit diesem Schritt will die Kommission Gewissheit über das weitere Vorgehen und den Erfolg der EUDR schaffen, die von entscheidender Bedeutung ist, um den Beitrag der EU zum drängenden globalen Problem der Entwaldung anzugehen. Der Verlängerungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie von den gesetzgebenden Organen der EU vereinbart.
Zusätzliche Leitlinien für eine wirksame und pragmatische Umsetzung
Zu den behandelten Schlüsselbereichen gehören Einzelheiten zu den Funktionen des Informationssystems, Aktualisierungen zu Sanktionen und Klarstellungen zu kritischen Definitionen wie „Waldschädigung“, „Betreiber“ im Anwendungsbereich des Gesetzes und „Inverkehrbringen“. Darüber hinaus gibt es weitere Leitlinien zu den Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit.
Die Leitlinien sind in 11 Kapitel unterteilt, die eine Vielzahl von Themen wie Legalitätsanforderungen, Zeitrahmen für die Anwendung, landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition abdecken. All dies wird durch greifbare Szenarien unterstützt. Darüber hinaus enthält die neueste FAQ, die ebenfalls heute veröffentlicht wurde, über 40 neue zusätzliche Antworten, um Fragen zu beantworten, die von einer Vielzahl von Interessengruppen aus der ganzen Welt aufgeworfen werden.
Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von einer leichteren Regelung, die auch auf einer neuen speziellen Website beschrieben wird.
Die Kommission veröffentlicht zudem die Grundsätze der Methodik, die sie für das EUDR-Benchmarking anwenden wird, um Länder als Länder mit niedrigem, Standard- oder hohem Risiko einzustufen, um die Sorgfaltspflichtverfahren der Marktteilnehmer zu erleichtern und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der Vorschriften wirksam zu überwachen und durchzusetzen.
Nach der angewandten Methodik wird eine große Mehrheit der Länder weltweit als „geringes Risiko“ eingestuft. Dies wird die Gelegenheit bieten, kollektive Anstrengungen dort zu konzentrieren, wo die Entwaldungsherausforderungen akuter sind.
Fertigstellung des dedizierten IT-Systems
Das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen registrieren werden, ist bereit, mit der Annahme von Registrierungen Anfang November und dem vollständigen Betrieb im Dezember zu beginnen. Betreiber und Händler können sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes registrieren und Sorgfaltserklärungen einreichen.
Seit den Pilotversuchen des Systems mit 100 Unternehmen im Januar hat die Kommission mehrere zusätzliche Maßnahmen ergriffen, darunter:
- Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die IT-Unterstützung von Stakeholdern
- Entwicklung einer Schnittstelle, die eine Verbindung von Maschine zu Maschine mit dem System ermöglicht, ohne dass eine manuelle Dateneingabe erforderlich ist; mehr als 250 private Stakeholder entwickeln dieses Feature auf ihrer Seite
- Unterstützung bei der Prüfung der Geolokalisierungsdateien von Interessenträgern und Bereitstellung von Feedback
- Videos und detaillierte mehrsprachige Benutzeranweisungen zum System
- Schulungen für interessierte Interessenträger: Die erste Sitzung fand am 25. September in Brüssel statt, und ab der zweiten Oktoberhälfte finden Online-Schulungen statt.
Hintergrund
Mit der EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Schlüsselgütern, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Faktoren für den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt – die beiden wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Nach Schätzungender Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die der Europäischen Union – durch Entwaldung verloren. Auf der Grundlage der Entwaldungsraten 2015–2020 verliert die Welt jede Stunde mehr als das Neunfache der Waldfläche des Brüsseler Bois de la Cambre oder jede Minute das Dreifache der Fläche des Parc Léopold an der Grenze zum Europäischen Parlament in Brüssel.