Erste Praxisbeispiele für CSRD-Reporting
Eine Analyse des Haufe Verlags von 20 freiwillig veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichten bietet die erste Gelegenheit, die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Praxisperspektive zu betrachten und Best Practices abzuleiten.
15.08.2024
Der Artikel bietet einen praxisnahen Einblick in die ersten Nachhaltigkeitsberichte, die gemäß der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellt wurden. Obwohl die meisten Unternehmen noch dabei sind, sich auf ihre ersten CSRD-konformen Berichte vorzubereiten, haben einige bereits freiwillig solche Berichte veröffentlicht. Diese sogenannten „First Mover“ bieten wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung der neuen Anforderungen und können anderen Unternehmen als Orientierung dienen.
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt der CSRD und bestimmt, welche Themen im Bericht behandelt werden müssen. Die Analyse der „First Mover“-Berichte zeigt, dass durchschnittlich sieben von zehn ESRS-Themen als wesentlich eingestuft werden. Allerdings gibt es große Unterschiede, da einige Unternehmen nur drei Themen behandeln, während andere alle zehn Themen als wesentlich betrachten. Es ist zu erwarten, dass die durchschnittliche Anzahl der wesentlichen Themen in den Pflichtberichten ab 2025 abnehmen wird.
Die Impacts, Risks & Opportunities (IROs) sind ein weiterer wichtiger Aspekt der CSRD. Die ESRS standardisieren den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und verlangen die Identifizierung und Bewertung konkreter Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, diese IROs zu bestimmen, da es keine festgelegte Liste gibt. Nur etwa die Hälfte der „First Mover“-Berichte präsentiert die wesentlichen IROs transparent. Eine Übersicht über die IROs in Form von Listen, Tabellen oder Grafiken kann den Lesern helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.
Der Umfang der Berichte variiert stark. Die durchschnittliche Länge der „First Mover“-Berichte beträgt 88 Seiten, aber die Spannweite reicht von 28 bis 211 Seiten. Es ist wichtig zu beachten, dass keiner dieser Berichte die ESRS-Anforderungen vollständig erfüllt, da einige Unternehmen sich im freiwilligen Jahr Freiheiten genommen haben. Daher ist ein 28-seitiger Bericht für die Pflichtberichterstattung ab 2025 unwahrscheinlich. Als Faustregel gilt, dass die Nachhaltigkeitserklärung oft etwa so lang ist wie der restliche Lagebericht, tendenziell sogar etwas länger.
Die Struktur der Berichte ist ein weiterer wichtiger Punkt. Die ESRS bieten Unternehmen Flexibilität bei der Strukturierung, solange sie in die vier Bereiche Allgemeine Informationen, Umweltinformationen, Soziale Informationen und Governance-Informationen unterteilt sind. Eine vollständig individualisierte Struktur kann jedoch die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Eine Orientierung an der Struktur der ESRS, insbesondere der PAT-Struktur (Policies, Actions, Targets), kann die Auffindbarkeit von Informationen verbessern und wird auch von der EFRAG empfohlen.
Die visuelle Gestaltung der Berichte ist ebenfalls relevant. Die Nachhaltigkeitserklärung muss in den Lagebericht integriert werden, was zu Herausforderungen bei der visuellen Gestaltung führen kann. Während einige Unternehmen schlichte Berichte im Lageberichtsstil bevorzugen, haben andere eine ansprechendere Gestaltung gewählt. Bilder können einen Mehrwert bieten, sollten aber relevant und aussagekräftig sein. Die Wertschöpfungskette und die IROs eignen sich gut für visuelle Darstellungen.
Die „First Mover“-Berichte bieten wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung der CSRD. Eine transparente Darstellung der IROs ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Unternehmen können von diesen Berichten lernen, sollten jedoch bedenken, dass keiner von ihnen das ESRS-Rahmenwerk vollständig erfüllt.