IDW fordert einheitliche Regeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das IDW hat in einem Schreiben an die Landesministerien klare Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Unternehmen gefordert. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die mittelbar von der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht betroffen sind. Unklarheiten in den landesrechtlichen Vorgaben sollten beseitigt werden, um eine eindeutige Rechtslage zu gewährleisten.
11.09.2024
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) drängt auf eine einheitliche Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für öffentliche Unternehmen in den Bundesländern. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der CSRD ist eine schnelle und klare gesetzliche Grundlage entscheidend.
Denn die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird nicht nur große Unternehmen, sondern auch eine Vielzahl kleinerer und mittelständischer Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen in die Pflicht nehmen, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Insbesondere kommunale Gesellschaften und andere öffentlich-rechtliche Organisationen können indirekt durch Landes- oder Satzungsrecht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die genaue Ausgestaltung der Berichtspflichten für diese Unternehmensgruppen bedarf allerdings noch weiterer gesetzlicher Klärung.
Das IDW fordert von den Ländern daher eine präzise Definition der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sowie klare Kriterien für die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung. Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW, betont: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesländer schnellstmöglich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schaffen. Eine Verzögerung könnte erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Prüfer mit sich bringen. Nur so können sich diese bei Bedarf rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.“
Die Bundesländer verfolgen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit unterschiedliche Wege. Einige haben bereits Ausnahmen von der Berichtspflicht geschaffen, während andere noch keine konkreten Regelungen getroffen haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein einheitlicherer Ansatz durchsetzen wird oder ob die Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen bleiben. „Die Länder müssen sich entscheiden, ob sie ihre öffentlichen Einheiten entlasten oder im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sichtbar vorangehen und so die nachhaltige Transformation mitgestalten wollen“, so Sack weiter.
Das IDW Schreiben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand finden Sie hier.