Integration von Nachhaltigkeitsinformationen nach IFRS
Das Dokument „Agenda Paper 9“ des International Sustainability Standards Board (ISSB) beschäftigt sich mit der Integration von Nachhaltigkeitsberichten im Managementkommentar im Rahmen der IFRS-Standards. Es geht dabei um die Berücksichtigung der ISSB-Standards und deren mögliche Wechselwirkungen mit dem Management Commentary-Projekt des International Accounting Standards Board (IASB).
23.10.2024
Hintergrund und Zweck
Der Bericht behandelt die Frage, ob und wie die Informationen, die nach den ISSB-Standards offengelegt werden müssen, in den Managementkommentar eines Unternehmens integriert werden sollten, wenn dieser nach der revidierten IASB-Praxisanleitung erstellt wird. Ziel ist es, die Abstimmung zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS S1 und S2) und den allgemeinen Finanzberichten sicherzustellen.
Hauptpunkte und Empfehlungen
- Verbindung von ISSB-Standards und Management Commentary:
Der Bericht hebt hervor, dass der Managementkommentar eine potenziell geeignete Stelle für Nachhaltigkeitsangaben ist, insbesondere da diese oft für langfristige finanzielle Perspektiven und Risiken relevant sind. Es wird diskutiert, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen, die nach den ISSB-Standards erforderlich sind, im Managementkommentar darstellen könnten, ohne regulatorische Anforderungen zu verletzen. - Aktueller Status des IASB-Projekts:
Das IASB hat im September 2024 beschlossen, Nachhaltigkeitsaspekte explizit in die Ziele des Managementkommentars aufzunehmen. Dabei wurde betont, dass der Managementkommentar sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen zusammenführen soll, um ein umfassenderes Bild der langfristigen Wertschöpfungsfähigkeit eines Unternehmens zu bieten. Der endgültige Management Commentary-Standard wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht. - Jurisdiktionale Anforderungen und Standort der Berichterstattung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die ISSB-Standards flexibel genug sein müssen, um in verschiedenen regulatorischen Rahmenbedingungen angewendet zu werden. In einigen Regionen können beispielsweise spezifische Anforderungen den Ort der Offenlegung vorschreiben. Daher sollte IFRS S1 keine festen Anforderungen an den Standort der Berichterstattung festlegen, sondern verschiedene Optionen wie den Managementkommentar oder andere Berichte (z. B. integrierte Berichte) offen lassen. - Zusammenarbeit zwischen IASB und ISSB:
Beide Boards haben sich verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten, um konsistente Standards für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Dies soll sicherstellen, dass die Standards harmonisiert und global anwendbar sind.
Fazit und nächste Schritte
Der ISSB empfiehlt, die Anforderungen von IFRS S1 dahingehend zu ändern, dass Nachhaltigkeitsinformationen in den Managementkommentar aufgenommen werden können, sofern sie den Anforderungen der revidierten Management Commentary-Praxisanleitung entsprechen. Dies würde jedoch nur dann erfolgen, wenn keine regulatorischen Anforderungen dem entgegenstehen.
Weiteres Vorgehen:
Falls der Managementkommentar revidiert und finalisiert wird, sollen weitere Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die ISSB-Standards nahtlos in den Managementkommentar integriert werden können. Zudem wird ein öffentliches Konsultationsverfahren in Form eines Exposure Draft erforderlich sein, um die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS S1 zu prüfen.
Diese Empfehlungen zielen darauf ab, mehr Klarheit und Konsistenz in der Berichterstattung zu schaffen, insbesondere in Hinblick auf die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.