Reporting
Nachhaltigkeitsberichterstattung: FAQs der EU
Am 7. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument zu europäischen Rechtsvorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
04.09.2024
(Foto: everythingpossible / Fotolia.com)
Inhalt des Dokuments:
- Die FAQs geben Einblick in die Sichtweise der Kommission zur Auslegung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zu einigen Fragen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
- Themen umfassen Anwendungsbereich, Erstanwendungszeitpunkt, Befreiungsmöglichkeiten, Konzept der „zumutbaren Anstrengungen“ bei der Datenerhebung, Einbindung von Angaben gemäß EU-Taxonomie, Konsequenzen der Wesentlichkeitsbeurteilung für die Berichterstattung der „principal adverse impact indicators“, Aufsicht und Anforderungen an Prüfung und Akkreditierung.
Wichtige Punkte:
- Die Antworten dienen als wichtiger Maßstab für die Auslegung, haben aber keine rechtsbindende Wirkung.
- Der Umfang von 53 Seiten zeigt den hohen Auslegungsbedarf und das umfangreiche Feedback aus der Praxis.
- Da die CSRD eine Richtlinie ist, ist in Deutschland die Umsetzung ins nationale Recht bindend.
Weitere Entwicklungen:
- EFRAG veröffentlichte am 26. Juli 2024 Antworten auf 25 Fragen zu den ESRS, insbesondere zu den übergreifenden Standards und zur Klimaberichterstattung.
- EFRAG arbeitet an einem Mapping von Nachhaltigkeitsaspekten zu Angabepflichten, das voraussichtlich auf der Q&A-Plattform veröffentlicht wird.
- Die EFRAG-Website wurde überarbeitet, um den Zugang zu Informationen und Dokumenten zu erleichtern.
Fazit:
Sowohl die FAQs der Kommission als auch die Antworten der EFRAG sind wichtige Ressourcen für Unternehmen, die sich mit den neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen.
Sie finden das Dokument hier.
Quelle: UmweltDialog