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Bye Bye Green Deal

Aus den kürzlich geleakten Auszügen des vollständigen EU-Omnibus-Vorschlags geht hervor, dass grundlegende Elemente der geplanten EU-Regulierung im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten massiv verändert werden sollen. Demnach sollen künftig die Regelwerke CSRD undCSDDD in ihrer Reichweite einander angeglichen werden, indem sowohl ein Mitarbeitergrenzwert von 1.000 als auch entsprechende Umsatzschwellen festgelegt werden.

24.02.2025

Bye Bye Green Deal

Gleichzeitig ist vorgesehen, sogenannte „Targeted assurance guidelines“ einzuführen, die den Aufwand für eingeschränkte Prüfungen verringern sollen. Gleichzeitig greifen die Änderungen jedoch auch restriktiv in den Informationsfluss entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein, da schwere Beschränkungen bei Anfragen vorgesehen sind und zudem auf sektorspezifische Standards verzichtet wird.

Im Bereich der Sorgfaltspflichten (CSDDD) erfolgen zudem gravierende Einschnitte: Die Sorgfaltsmaßnahmen sollen künftig ausschließlich für direkte Lieferanten gelten und nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Anwendung finden. Darüber hinaus wird die zivilrechtliche Haftung abgeschafft und Finanzinstitute werden gänzlich von den Sorgfaltspflichten ausgenommen. Neben diesen zentralen Punkten enthält das geleakte Dokument zahlreiche weitere Änderungen, die insgesamt als enttäuschend und unverhältnismäßig bewertet werden – vor allem, weil sie ohne klare, evidenzbasierte Begründungen vorgenommen wurden und der zugrundeliegende Prozess weder transparent noch inklusiv war.

Kritisch wird auch hervorgehoben, dass die Europäische Union damit zentrale Elemente des Green Deals, an denen in den letzten fünf Jahren intensiv gearbeitet wurde, faktisch zurückfährt. Zwar sind Vereinfachungen grundsätzlich notwendig, jedoch führt das hier vorgeschlagene Vorgehen nicht zu einer echten Vereinfachung, sondern vielmehr zu einer weitreichenden Deregulierung. Ein Vergleich wird dabei gezogen: Während etwa der Rückzug der USA aus dem Pariser Klimaabkommen heftig in den Medien diskutiert wurde, scheint der schrittweise Abbau strengerer EU-Klauseln – zugunsten einer vermeintlichen Vereinfachung – kaum Beachtung zu finden.

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Ein genauerer Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die CSRD zeigt, dass die Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig an einen Jahresumsatz von 450 Millionen Euro und mehr als 1.000 Beschäftigten geknüpft werden sollen. Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, wären demnach von der Berichterstattungspflicht ausgenommen. Zudem soll der Beginn der Berichtspflicht – basierend auf den CSRD/ESRS-Kriterien – verschoben werden, wobei die konkreten Details hierzu bislang unklar bleiben. Auch der Verzicht auf sektorspezifische Standards und die geplante Anpassung der Prüfungsstandards, um den Prüfungsaufwand zu verringern, stehen im Fokus.

Eine besonders offene Frage betrifft die Zukunft der europäischen Unternehmen, die bereits nach den ursprünglichen, strengeren Vorgaben berichtet haben. Es bleibt unklar, ob und wie ihnen eine Kompensation oder Rückerstattung zuteilwerden soll. Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass die Offenlegung von Menschenrechtsverletzungen im globalen Süden in Zukunft beeinträchtigt wird, wenn Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, auch ihre weiterführenden Lieferanten (Tier 2 und 3) in ihre Berichte einzubeziehen. Insgesamt wird kritisiert, dass das Herausnehmen großer Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD nicht zu einer wirklichen Vereinfachung führt, sondern das Regelwerk für diese Firmen de facto irrelevant macht – während eine echte Vereinfachung darin bestünde, die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte zu reduzieren, diese besser aufeinander abzustimmen und die Prozesse insgesamt effizienter zu gestalten.

Quelle: UD
 
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