Empfehlungen zu Transparenz bei Forschungs-Kooperationen erschienen
Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen Empfehlungen für Transparenz-Standards bei Forschungskooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen formuliert. Hochschulen sollen in Zukunft regelmäßig die Öffentlichkeit über ihre Kooperationen mit privaten Partnern informieren. Dabei sollen sie die Besonderheiten der verschiedenen Kooperationsformen berücksichtigen.
02.05.2016
Rund 1,4 Milliarden Euro beträgt das Drittmittelvolumen der Forschungskooperationen von Unternehmen und Hochschulen. Damit kommen knapp zwanzig Prozent der Drittmittel, die Hochschulen jährlich einnehmen, aus der Wirtschaft. Die Kooperationsformen sind vielfältig: Sie reichen von öffentlich mitfinanzierter Forschung zu globalen Herausforderungen wie Klimaschutz, Energiegewinnung oder Mobilität bis hin zu Forschungsaufträgen im Rahmen der Produktentwicklung eines Unternehmens. Wie die Öffentlichkeit über Forschungsvorhaben an Hochschulen, bei denen private Partner involviert sind, informiert wird, ist derzeit in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen die Empfehlungen "Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen" erarbeitet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über Drittmittel-Projekte zu informieren, die Freiheit der Forschung von externer Einflussnahme zu wahren und das geistige Eigentum von Hochschulen und Unternehmen zu schützen.
Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes betont die Notwendigkeit der Neuregelungen: "Die Empfehlungen - wie in Zukunft Transparenz bei Kooperationen geschaffen werden könnte - richten sich an Gesetzgeber und an die Hochschulen genauso wie an private Mittelgeber. Wir benötigen eine Balance zwischen dem berechtigten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz von Forschungsfreiheit und Betriebsgeheimnissen andererseits. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen."