Biodiversität
Neuer Wegweiser durch den Artenschutz-Dschungel
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erweitert ab sofort sein breites Informationsangebot im Natur- und Artenschutz. ZEET heißt die neue Datenbank, die dabei helfen soll, internationale Artenschutzregelungen und -gesetze noch besser umzusetzen.
12.01.2004
Durch ein komplexes EG-Recht sind die Bestimmungen zur Einfuhr von geschützten Tierarten, wie z.B. Graupapageien, Chamäleons oder Braunbaertrophaeen, zu einem wahren Artenschutz-Dschungel geworden. Einfuhrgenehmigungen werden zwar national erteilt - in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz - doch sind dabei die auf EG-Ebene bereits getroffenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Ihre Zahl ist inzwischen fast unüberschaubar geworden.
"Die vom BfN entwickelte Datenbank ZEET soll interessierten Bürgern, Zoohändlern, Tierhaltern, Artenschutzbehörden und Zöllner helfen, sich in dem Labyrinth der Einfuhrbestimmungen noch besser zurecht zufinden," erläutert der Präsident des BfN, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. "Mit dieser neuen Serviceleistung des BfN ist auf den ersten Blick ersichtlich, welche geschützten Arten zur Zeit nicht in die EG bzw. nach Deutschland eingeführt werden dürfen. So können Antragsteller Zeit und unnötige Kosten sparen."
Mit ZEET bietet das BfN zum ersten Mal eine vollständige Zusammenstellung aller 1393 bisher gefällten Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten. Diese Entscheidungen betreffen insgesamt 628 Tierarten. Sie bleiben EG-weit so lange gültig, bis sich die Grundlagen, die zur jeweiligen Einzelentscheidung führten, erheblich ändern.
ZEET listet die Einzelentscheidungen in alphabetischer Reihenfolge der wissenschaftlichen Gattungs- bzw. Artnamen. Wichtig ist es daher für jeden Nutzer, die wissenschaftliche Bezeichnung der gesuchten Art zu kennen.
"Die vom BfN entwickelte Datenbank ZEET soll interessierten Bürgern, Zoohändlern, Tierhaltern, Artenschutzbehörden und Zöllner helfen, sich in dem Labyrinth der Einfuhrbestimmungen noch besser zurecht zufinden," erläutert der Präsident des BfN, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. "Mit dieser neuen Serviceleistung des BfN ist auf den ersten Blick ersichtlich, welche geschützten Arten zur Zeit nicht in die EG bzw. nach Deutschland eingeführt werden dürfen. So können Antragsteller Zeit und unnötige Kosten sparen."
Mit ZEET bietet das BfN zum ersten Mal eine vollständige Zusammenstellung aller 1393 bisher gefällten Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten. Diese Entscheidungen betreffen insgesamt 628 Tierarten. Sie bleiben EG-weit so lange gültig, bis sich die Grundlagen, die zur jeweiligen Einzelentscheidung führten, erheblich ändern.
ZEET listet die Einzelentscheidungen in alphabetischer Reihenfolge der wissenschaftlichen Gattungs- bzw. Artnamen. Wichtig ist es daher für jeden Nutzer, die wissenschaftliche Bezeichnung der gesuchten Art zu kennen.
Quelle: UD