Biodiversität
Alpenschutz verbessert
Das neu geschaffene Ständige Sekretariat der Alpenkonvention wird künftig eine Vorreiterrolle bei der Nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes haben. Dies betonten zum Abschluss der dreitägigen Beratungen im Kongresszentrum Innsbruck im Namen der Deutsche Präsidentschaft der Alpenkonvention, Hendrik Vygen, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, sowie Noel Lebel, Generalsekretär der Alpenkonvention.
24.03.2004
Beide unterstrichen die Notwendigkeit der zügigen Ratifizierung und Umsetzung der Protokolle durch die Vertragsstaaten, insbesondere des Verkehrsprotokolls. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Umsetzung der Protokolle zur Alpenkonvention auf der Grundlage des Zehn-Punkte-Programms, das Deutschland für seinen Vorsitz 2003/2004 entwickelt hat.
Gegenstand der Beratungen waren insbesondere die Themen Verkehr, ökologischer Tourismus, der Schutz vor Naturgefahren sowie grenzüberschreitende Schutzgebiete. Mit Blick auf die VIII. Alpenkonferenz im November dieses Jahres wurde ein langjähriges Arbeitsprogramm der Alpenkonferenz vorbereitet, das die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherstellen soll. Mit der Einrichtung des Ständigen Sekretariats in Innsbruck wurde eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen. Das Ständige Sekretariat wird eine Mittlerfunktion im Dreieck von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit ausüben. Eine wichtige Aufgabe des Sekretariats wird es sein, die Öffentlichkeit stärker in die Diskussion um die Zukunft des Alpenraums einzubeziehen. "Die Alpenkonvention und ihre Ziele sind noch zu wenig bekannt", sagte Generalsekretär Lebel anlässlich der Pressekonferenz nach der 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz.
Als Vertragswerk zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle auf eine ganzheitliche Politik ausgerichtet, die wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen dieses sensiblen Raumes in Einklang bringt. Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU. Deutschland hat noch bis November 2004 den Vorsitz inne.
Gegenstand der Beratungen waren insbesondere die Themen Verkehr, ökologischer Tourismus, der Schutz vor Naturgefahren sowie grenzüberschreitende Schutzgebiete. Mit Blick auf die VIII. Alpenkonferenz im November dieses Jahres wurde ein langjähriges Arbeitsprogramm der Alpenkonferenz vorbereitet, das die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherstellen soll. Mit der Einrichtung des Ständigen Sekretariats in Innsbruck wurde eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen. Das Ständige Sekretariat wird eine Mittlerfunktion im Dreieck von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit ausüben. Eine wichtige Aufgabe des Sekretariats wird es sein, die Öffentlichkeit stärker in die Diskussion um die Zukunft des Alpenraums einzubeziehen. "Die Alpenkonvention und ihre Ziele sind noch zu wenig bekannt", sagte Generalsekretär Lebel anlässlich der Pressekonferenz nach der 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz.
Als Vertragswerk zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle auf eine ganzheitliche Politik ausgerichtet, die wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen dieses sensiblen Raumes in Einklang bringt. Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU. Deutschland hat noch bis November 2004 den Vorsitz inne.
Quelle: UD