Biodiversität

Schutz der Meeresumwelt: auch eine Aufgabe der EG-Mitgliedstaaten

Kommt der Europäeischen Gemeinschaft (EG) im Bereich des Umweltschutzes die alleinige Kompetenz zur Aushandlung völkerrechtlicher Verträge und zur Verwirklichung internationaler Absprachen zu? Die Antwort des Instituts für Internationale und Europäische Umweltpolitik (Ecologic): In der Regel sind die Mitgliedstaaten bei Meeresschutzmassnahmen außenpolitisch - neben der Europaeischen Gemeinschaft - zuständig.

05.08.2004

Die Studie erläutert die grundsätzliche Kompetenzverteilung: Danach dürfen die Mitgliedstaaten wegen der konkurrierenden Zuständigkeiten bei umweltpolitischen Regelungen der EG - zum Beispiel bei Wasser- oder Naturschutz-Richtlinien - immer dann eigenständige Regelungen treffen, wenn sich die EG des Themas noch nicht umfassend angenommen hat. Da aber die EG im Umweltbereich nur Mindeststandards setzen darf, können die Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen treffen. Insofern verbleiben ihnen auch außenpolitische Kompetenzen. Deren Wahrnehmung wird dadurch eingeschränkt, dass die gemeinschaftlich vereinbarte Politik durch das Handeln eines einzelnen Mitgliedstaates nicht beeinträchtigt werden darf.

Anders verhält es sich bei binnenmarktsbezogenen umweltpolitischen Maßnahmen, etwa im Produkt- oder Anlagenrecht. Soweit die EG hier für die Mitgliedstaaten abschließende Maßnahmen getroffen hat, sind diese auch außenpolitisch daran gebunden. Solche Regelungen finden sich unter anderem im Chemikalienrecht - zum Beispiel hinsichtlich zinnorganischer Verbindungen - und in der Richtlinie für genehmigungsbedürftige
Anlagen (IVU-Richtlinie).

Für derartige Fälle zeigt die Studie - neben den politischen Einflussmöglichkeiten - weitere Handlungsoptionen der Mitgliedstaaten zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf. Dieses Interesse kann in der Klärung der Zuständigkeit oder in der Durchsetzung umweltpolitisch strengerer Regelungen bestehen. Nationale, umweltpolitisch strengere
Anforderungen können aber wegen der hohen rechtlichen Anforderungen kaum realisiert werden, selbst falls solche Beschlüsse und Empfehlungen regionaler Konventionen - wie OSPAR - vorliegen. Zudem gibt die Studie eine Handlungsanleitung - in deutscher und englischer Sprache - für "Verhandlungen vor Ort". Hierin sind die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und für zukünftige Verhandlungssituationen aufbereitet.

Der Bericht "EG-Kompetenzen bei Völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens" des Instituts für Internationale und Europäische Umweltpolitik (Ecologic), Berlin, in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Epiney, Universität Freiburg, Schweiz, ist in der Schriftenreihe BERICHTE des UBA als Nummer 01/04 erschienen.
Quelle: UD
 
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