Biodiversität

Ausverkauf der Elefanten

Erstmalig seit fast zehn Jahren ist Elfenbein aus Lagerbeständen von vier afrikanischen Ländern verkauft worden. Ende Oktober sowie Anfang November versteigerten Namibia, Botswana, Zimbabwe und Südafrika ihr „weißes Gold“ an Interessenten aus den anerkannten Bieterländern Japan und China.

20.11.2008

Die Käuferländer mussten nach den Regularien des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (Engl. CITES) zunächst zertifiziert werden. Nach Japan ist erst zu Beginn dieses Jahres auch China als Käuferland anerkannt worden, auch aufgrund deutlicher Fürsprache des Bundesumweltministeriums. „Erschreckenderweise haben gerade Japan und China weltweit die größten illegalen  Elfenbeinmärkte,“ erklärt Peter Pueschel vom IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds). „Um als Käuferland anerkannt zu werden, darf dort eigentlich kein illegaler Handel mit Elfenbein stattfinden. Deutschland hätte die Anerkennung nicht unterstützen dürfen.“

Mehrere Untersuchungen belegen, dass in China große Mengen illegalen Elfenbeins gehandelt wird. In 2006 wurden 22,5 Tonnen Elfenbein in asiatischen Häfen beschlagnahmt, etwa ein Viertel der jetzt zum Verkauf stehenden Menge von 108 Tonnen Elfenbein, welche in etwa Stoßzähnen von gut 10.000 Elefanten entspricht. Meinungsumfragen in China belegen auch, dass Dreiviertel der Elfenbeinkonsumenten die Gesetze umgehen würden, um Elfenbein billiger zu kaufen.

„Jeder legale Elfenbeinverkauf bietet dem illegalen Handel einen Deckmantel und facht ihn an,“ so Pueschel weiter. „Schon jetzt sehen wir eine Zunahme der Wilderei, vermutlich wollen Kriminelle ihre illegale Ware im Zuge der Versteigerung in Umlauf bringen. Alleine in Kenia hat die Wilderei gegenüber 2007 um 15 Prozent zugenommen. 57 Elefantenleichen mit ausgebrochenen Stoßzähnen wurden alleine bis August gefunden.“

Die Konferenz der Mitgliedsstaaten des Washingtoner Artenschutz- Übereinkommens (Engl. CITES) hatte 2007 den Verkauf aus Lagerbeständen beschlossen. Allerdings dürfen danach mindestens neun Jahre lang keine weiteren Verkäufe von Elfenbein getätigt werden. Seit 1989 darf international nicht mit Elefanten oder Elefantenprodukten gehandelt werden. 1997 wurde allerdings dieses Verbot gelockert und Elfenbein aus bestimmten Populationen kann mit Ausnahmegenehmigungen gehandelt werden.
Quelle: UD
 
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