Biodiversität
EU fordert Strategie zur Bekämpfung invasiver Arten
Die Europäische Kommission hat die Entwicklung einer Strategie auf EU-Ebene gefordert, die für die Vermeidung, Eindämmung und schließlich die Vernichtung invasiver Arten, die die europäische Artenvielfalt und die wirtschaftliche Stabilität bedrohen, sorgen soll.
15.01.2009
Die Kommission hat verschiedene Optionen vorgebracht, die der Europäische Rat und andere Institutionen nun in Erwägung ziehen können. Während dann über eine neue Strategie beraten wird, unterstützt die Kommission weiterhin gezielte wissenschaftliche Forschungsbemühungen.
Mit dem Begriff "invasive Arten" werden standortfremde Pflanzen, Tiere und Insekten bezeichnet, die sich in ihrer neuen Umgebung erfolgreich fortpflanzen und den Ökosystemen, Anbaupflanzen sowie dem Vieh großen Schaden zufügen. Die Folgen für die Landwirtschaft (blätterfressende Käfer), die Forstwirtschaft (Bodenerosion verursachende Wurzelsysteme), die Erwerbsfischerei (geringere Fangausbeute), die Infrastruktur (durch lästige Muscheln verstopfte Saugrohre) und die menschliche Gesundheit (Allergien, Hautprobleme, West-Nil-Virus) können kaum noch ignoriert werden. Einer kürzlich vorgenommenen Schätzung zufolge liegen die Kosten für die Beseitigung der Schäden, für die Vernichtung sowie für die wirtschaftlichen Auswirkungen allein in der EU zwischen 9,6 und 12,7 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kommission betont in ihrer Mitteilung zu den invasiven Arten, wie wichtig die Erfüllung des von ihr gesetzten Zieles ist, den Rückgang der Artenvielfalt bis zum Jahre 2010 zum Stillstand zu bringen. Dazu, so heißt es im Bericht, sei es unabdingbar, die legislativen Bemühungen zur Eindämmung der invasiven Arten aufeinander abzustimmen, insbesondere zwischen Nachbarländern und Teilregionen.
Es gibt bereits viele Instrumente zur Bekämpfung invasiver Arten in Europa. Dazu gehören z.B. die Pflanzenschutzrichtlinie, die Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tierarten oder das Übereinkommen zum Ballastwasser. Im Bericht heißt es allerdings auch: "Es existiert kein vereinheitlichtes System zur Überwachung und Eindämmung invasiver Arten sowie zu ihren Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die etablierten bruchstückhaften Maßnahmen werden wohl kaum dazu beitragen, dass die Bedrohung für die europäischen Ökosysteme sinkt, die von den invasiven Arten ausgeht."
Die Europäische Kommission beschreibt einen dreiphasigen hierarchischen Ansatz, um die invasiven Arten unter Kontrolle zu bekommen, und schlägt diesen zur Umsetzung auf dem gesamten Kontinent vor: Vermeidung, Früherkennung und Vernichtung sowie Überwachung. Vermeidung ist am preiswertesten, auf Früherkennung und rasche Vernichtung kann aber natürlich nicht verzichtet werden. Um dabei erfolgreich zu sein, stehen der "wirksame Informationsaustausch sowie die Durchführung koordinierter Kampagnen/Maßnahmen zur Eindämmung/Verhinderung der weiteren Ausbreitung der jeweiligen Arten" an erster Stelle.
Die Kommission hat hierfür drei politische Maßnahmen vorgelegt: erstens eine möglichst vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Rechtsvorschriften, was zur Folge hat, dass die Mitgliedstaaten freiwillig die Überwachung invasiver Arten in den Aufgabenbereich ihrer Grenzkontrollen übernehmen; zweitens die Umsetzung vorhandener Rechtsvorschriften, was eine besondere Herausforderung ist; drittens die Aufstellung umfassender, geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, was die kostenaufwändigste Maßnahme wäre. Die letzte Option wird als diejenige mit den besten Erfolgsaussichten bezeichnet.
Der Kommission zufolge "gibt es noch viel über die Größenordnung und die Wege der invasiven Arten zu lernen, außerdem darüber, wie sie auf die Ökosysteme einwirken und wie der Klimawandel biologische Invasionen beeinflusst." Die Kommission arbeitet mit anderen Institutionen und Interessenvertretern zusammen, um sich mit ihnen über den besten Ansatz zu verständigen.
Mit dem Begriff "invasive Arten" werden standortfremde Pflanzen, Tiere und Insekten bezeichnet, die sich in ihrer neuen Umgebung erfolgreich fortpflanzen und den Ökosystemen, Anbaupflanzen sowie dem Vieh großen Schaden zufügen. Die Folgen für die Landwirtschaft (blätterfressende Käfer), die Forstwirtschaft (Bodenerosion verursachende Wurzelsysteme), die Erwerbsfischerei (geringere Fangausbeute), die Infrastruktur (durch lästige Muscheln verstopfte Saugrohre) und die menschliche Gesundheit (Allergien, Hautprobleme, West-Nil-Virus) können kaum noch ignoriert werden. Einer kürzlich vorgenommenen Schätzung zufolge liegen die Kosten für die Beseitigung der Schäden, für die Vernichtung sowie für die wirtschaftlichen Auswirkungen allein in der EU zwischen 9,6 und 12,7 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kommission betont in ihrer Mitteilung zu den invasiven Arten, wie wichtig die Erfüllung des von ihr gesetzten Zieles ist, den Rückgang der Artenvielfalt bis zum Jahre 2010 zum Stillstand zu bringen. Dazu, so heißt es im Bericht, sei es unabdingbar, die legislativen Bemühungen zur Eindämmung der invasiven Arten aufeinander abzustimmen, insbesondere zwischen Nachbarländern und Teilregionen.
Es gibt bereits viele Instrumente zur Bekämpfung invasiver Arten in Europa. Dazu gehören z.B. die Pflanzenschutzrichtlinie, die Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tierarten oder das Übereinkommen zum Ballastwasser. Im Bericht heißt es allerdings auch: "Es existiert kein vereinheitlichtes System zur Überwachung und Eindämmung invasiver Arten sowie zu ihren Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die etablierten bruchstückhaften Maßnahmen werden wohl kaum dazu beitragen, dass die Bedrohung für die europäischen Ökosysteme sinkt, die von den invasiven Arten ausgeht."
Die Europäische Kommission beschreibt einen dreiphasigen hierarchischen Ansatz, um die invasiven Arten unter Kontrolle zu bekommen, und schlägt diesen zur Umsetzung auf dem gesamten Kontinent vor: Vermeidung, Früherkennung und Vernichtung sowie Überwachung. Vermeidung ist am preiswertesten, auf Früherkennung und rasche Vernichtung kann aber natürlich nicht verzichtet werden. Um dabei erfolgreich zu sein, stehen der "wirksame Informationsaustausch sowie die Durchführung koordinierter Kampagnen/Maßnahmen zur Eindämmung/Verhinderung der weiteren Ausbreitung der jeweiligen Arten" an erster Stelle.
Die Kommission hat hierfür drei politische Maßnahmen vorgelegt: erstens eine möglichst vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Rechtsvorschriften, was zur Folge hat, dass die Mitgliedstaaten freiwillig die Überwachung invasiver Arten in den Aufgabenbereich ihrer Grenzkontrollen übernehmen; zweitens die Umsetzung vorhandener Rechtsvorschriften, was eine besondere Herausforderung ist; drittens die Aufstellung umfassender, geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, was die kostenaufwändigste Maßnahme wäre. Die letzte Option wird als diejenige mit den besten Erfolgsaussichten bezeichnet.
Der Kommission zufolge "gibt es noch viel über die Größenordnung und die Wege der invasiven Arten zu lernen, außerdem darüber, wie sie auf die Ökosysteme einwirken und wie der Klimawandel biologische Invasionen beeinflusst." Die Kommission arbeitet mit anderen Institutionen und Interessenvertretern zusammen, um sich mit ihnen über den besten Ansatz zu verständigen.
Quelle: UD / fo