CITES-Konferenz beschließt besseren Schutz für Meerestiere
Spontaner Applaus nach stundenlangen Verhandlungen auf der 16. CITES-Konferenz in Bangkok: Fünf Haiarten, der Weißspitzen-Hochseehai, drei Hammerhai-Arten und der auch in Nord- und Ostsee vorkommende Heringshai, sowie der Mantarochen werden künftig auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet werden - vorausgesetzt, der Antrag wird in den kommenden drei Tagen nicht noch einmal eröffnet und negativ entschieden. Der Sägefisch wurde von bisher Anhang II auf Anhang I des Abkommens hochgestuft. Bisherige Bemühungen konnten seinen Rückgang nicht stoppen, sodass nun ein absolutes Handelsverbot in Kraft treten muss. „Ein großartiger Erfolg und vielleicht die Trendwende, um ein nachhaltiges Management dieser Meerestierarten endlich möglich zu machen“, freut sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
12.03.2013
Auch die Mantarochen, vertreten durch die beiden Arten Riffmanta und Riesenmanta, haben durch die exzessive Befischung eklatante Bestandseinbrüche erlebt, sodass sie es im ersten Anlauf auf Anhang II schafften. Darüber hinaus werden ihre getrockneten Kiemenreusen auf den asiatischen Märkten im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin hoch gehandelt. „Es ist höchste Zeit, dass wirtschaftliche Interessen nicht länger über den Erhalt einer Art gestellt werden, denn genau das ist die Verantwortung von CITES“, so NABU-Artenschutzexpertin Claudia Praxmayer.
Die Abstimmungen zeigen: Viele Delegierte sind mittlerweile davon überzeugt, dass Haie und andere marine Arten in die Zuständigkeit von CITES fallen. Darüber sind nicht alle Vertragsstaaten glücklich, vor allem nicht jene, die über viele Jahre versucht haben, CITES aus Fischerei-Angelegenheiten herauszuhalten und das Management in den Händen von regionalen Fischerei-Organisationen zu belassen.