Tiere und Pflanzen sind keine Urlaubsmitbringsel!
Wer in den Urlaub fährt, bringt auch gern Souvenirs von fernen Ländern mit. Wie jedes Jahr warnen Umweltorganisationen, aber auch der Zoll davor, dass verschiedene Reiseandenken definitiv nicht importiert werden dürfen. Die Strafen für die Einfuhr von geschützen und verbotenen Tier- und Pflanzen und deren Produkte sind hoch. Es lohnt sich daher sich zu vergewissern, ob ein Souvenir nicht möglichweise doch im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt ist. Im Zweifelsfall sollte man von solchen Mitbringseln Abstand halten und besser auf Kunsthandwerk setzen. Auskünfte der Händler in fremden Ländern sind jedenfalls kein Garant dafür, dass man Verbotenes erworben hat.
05.08.2013
Übrigens sind von den Bestimmungen des Artenschutzabkommens auch alle Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden, betroffen. Beispiele sind Schnitzereien aus Stoßzähnen von Elefanten, aus Nashorn-Hörnern oder Walknochen. In der CITES-Liste sind insgesamt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht sind, aufgezählt. Generell ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen abzuraten.
Ja zu traditionellem Kunsthandwerk
Experten raten dazu, lieber auf andere Souvenirs umzusteigen, denn Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Blech, Draht und ähnlichen Materialien sind erlaubt. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten. Auch Töpferwaren, Stoffe aus Pflanzenfasern und Seide sowie traditionelle Handwerksprodukte können ohne Bedenken mitgebracht werden.
Vorsicht ist auch bei Kaviar geboten. Da Störe vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst werden, ist für die Einfuhr eine Genehmigung erforderlich. Im privaten Reiseverkehr kann nur eine Menge von maximal 125 Gramm Kaviar genehmigungsfrei eingeführt werden.
Unklarheiten über Einfuhrhöchstgrenzen
Auch wer in einem Nicht-EU-Land legal eingekauft hat, kann bei der Wiedereinreise nach Österreich beispielsweise unangenehme Überraschungen erleben. Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden.
Wenn die Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren beim Zoll deklariert und die Eingangsabgaben bezahlt werden. Alle Einkäufe sollten durch Rechnungen belegt werden können, sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen.
Seit kurzem bietet der deutsche Zoll über die neue App "Zoll und Reise", die ab sofort im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) kostenlos heruntergeladen werden kann, Infos über Einfuhrfreigrenzen.