Energiewende
KfW vergab Kredite in Höhe von 1 Milliarde Euro für Solar-Projekte
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bisher bereits über eine Milliarde Euro an Krediten im Rahmen des 100.000-Solardächer-Programm vergeben. Das Solar-Programm läuft seit 1999 und erleichtert die Installation von Solarstromanlagen durch günstige Kreditkonditionen. Die KfW leistet damit einen Beitrag zur weltweiten Vorreiterrolle Deutschlands im Bereich erneuerbare Energien.
17.12.2002
Die KfW hat jetzt im Rahmen ihres 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms das Fördervolumen von 1 Mrd. Euro erreicht. Es wurden Solarstromanlagen mit einer Nennleistung von rund 190 Mega- watt gefördert. Dies deckt den Strombedarf von 50.000 Privathaushalten. Durch diese neu installierte Photovoltaik-Leistung kann der Kohlendioxidausstoß jährlich um 100.000 Tonnen verringert werden. “Für den Boom der Solarbranche in Deutschland bilden das 100.000 Dächer-Programm und das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien ein ideales Gespann,“ sagte Detlef Leinberger, KfW-Vorstandsmitglied. Die hohen Investitions- kosten können durch günstige Kreditmittel finanziert werden. Deutschland hat mit der erfolgreichen Förderung der Photovoltaik eine Führungsrolle innerhalb der EU eingenommen.
Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ist das weltweit größte Kreditprogramm zur Förderung der photovoltaischen Stromerzeugung. Es startete 1999 und wird zunächst bis Ende 2003 weitergeführt. Mit Krediten zu einem attraktiven Festzinssatz von zur Zeit nom. 1,90 % p. a. und mit langer Laufzeit unterstützt die KfW die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Energiegewinnung durch Solarzellen ab einer Mindestgröße von 1kWp Nennleistung.
Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ist das weltweit größte Kreditprogramm zur Förderung der photovoltaischen Stromerzeugung. Es startete 1999 und wird zunächst bis Ende 2003 weitergeführt. Mit Krediten zu einem attraktiven Festzinssatz von zur Zeit nom. 1,90 % p. a. und mit langer Laufzeit unterstützt die KfW die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Energiegewinnung durch Solarzellen ab einer Mindestgröße von 1kWp Nennleistung.
Quelle: UD