Energiewende

Biogas: Der Landwirt als Stromversorger

Mais und andere Energiepflanzen gewinnen für die Stromerzeugung aus Biogas erheblich an Bedeutung. Werden sie der Gülle beigegeben, lässt sich deutlich mehr Biogas und letztlich auch Strom erzeugen. Was wirklich in den Energiepflanzen steckt und wie viel Strom aus den Erträgen eines Hektars Mais produziert werden kann, verdeutlicht die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.

25.02.2004

Das System ist ganz einfach: In einer Biogasanlage werden Mist und Gülle zu Biogas vergoren, das dann in der Regel in einem Gasmotor in Strom umgewandelt wird. Über 2.000 Biogasanlagen arbeiten in Deutschland bereits nach diesem Prinzip. Da sich mit der Beigabe anderer organischer Materialien der Biogasertrag steigern lässt, werden nicht nur Grüngut und landwirtschaftliche Reststoffe, sondern auch spezielle Energiepflanzen wie Mais, Gräser oder Futterrüben mit vergoren.

Den Berechnungen der FNR zufolge reicht der Ertrag von einem Hektar herkömmlichem Mais aus, um soviel Biogas zu produzieren, dass fünf 2-3-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom versorgt werden können.

Für die Verstromung von Energiepflanzen sprechen ökologische aber auch wirtschaftliche Gründe. Als Energiewirt kann der Landwirt die benötigte Rohstoffgrundlage nicht nur selbst erzeugen, sondern profitiert auch von den Rahmenbedingungen. Denn die geplanten agrarpolitischen Regelungen der EU ermöglichen auch weiterhin den Anbau von energetisch genutzter Biomasse auf Stilllegungsflächen ohne Verzicht auf die Prämie. Werden die Energiepflanzen von normalen Flächen geerntet, gibt es alternativ eine Energiepflanzenprämie von 45 EUR pro Hektar. Inwieweit die Züchtung mit speziellen Maissorten für einen besonders hohen Biogasertrag sorgen kann, wird die Zukunft zeigen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt fest, wie viele Cent der Biogasanlagenbetreiber für jede Kilowattstunde bekommt, die er ins öffentliche Stromnetz einspeist. Welch entscheidende Bedeutung dieser Strompreis für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage hat, zeigen die Diskussionen im Zusammenhang mit der Novellierung des EEG. Am Gesetzgeber liegt es, auch hier die Weichen für eine nachhaltige Energiepolitik zu stellen.
Quelle: UD
 
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