Energiewende
Erneuerbare Energien: „Das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz“
Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bestens bewährt. So sorgen erneuerbare Energien für die Vermeidung von 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr und schaffen Arbeit für inzwischen 130.000 Beschäftigte. Dies geht aus der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Erneuerbare Energien in Deutschland“ hervor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. „Das EEG hat sich als das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz erwiesen“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
16.06.2005
Die Antwort widerlege einige häufig von Gegnern der erneuerbaren Energien verbreitete Vorurteile. So kann von den angeblich hohen Kosten für die Verbraucher nicht die Rede sein. Das EEG hat am gesamten Strompreis der Haushalte einen Anteil von nur 3 Prozent. Die nominalen Strompreisanstiege der vergangenen Jahre für Haushalte sind vor allem eine Folge von Preissteigerungen bei Produktion, Transport und Vertrieb“ von Strom, sind also vorwiegend durch die Stromkonzerne verursacht. Das EEG bewirkt den schnellen Ausbau von Windenergieanlagen, Biomassekraftwerken und Photovoltaikanlagen, ist aber kaum für die nominalen Strompreissteigerungen verantwortlich.
Aus der Antwort geht hervor, dass das EEG im Vergleich zu anderen Instrumenten zur Förderung der Erneuerbaren Energien, wie beispielsweise das in Großbritannien oder Italien verwendete Quotenmodell, kostengünstiger ist. Ein Wechsel des Instruments wäre also, ein Ausbau in gleichem Umfang unterstellt, für die Stromkunden teurer. Ein vergleichbarer Ausbau allerdings wäre nicht zu erwarten. Denn Länder wie Großbritannien, Italien oder Polen, die keine mit dem EEG vergleichbare Einspeiseregelung haben, können keinen vergleichbaren Erfolg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vorweisen. Anders beispielsweise Spanien, wo im letzten Jahr erstmals mehr Windräder dazugebaut wurden als in Deutschland. Entsprechend verfügen in der EU inzwischen 16 Staaten über ein Einspeisesystem vergleichbar mit dem EEG.
Kritik gibt es dagegen von Seiten der Umweltschützer: Der Naturschutzbund NABU hat den von Regierung und Unionsmehrheit im Bundesrat ausgehandelten Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz scharf zurückgewiesen. „Das Einschränken der Stromkennzeichnungspflicht in letzter Minute ist ein schwerer Rückschlag für Verbraucherschutz und Wettbewerb“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss beschränke sich das Gesetz nur noch auf die minimalen Vorgaben der EU-Richtlinie. „Hier wurde die Chance vertan, eine vorbildliche Regelung für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu etablieren“, kritisierte Tschimpke. Den Erneuerbaren Energien würden durch die eingeschränkte Kennzeichnungspflicht einmal mehr Stolpersteine in den Weg gelegt. Sie mussten bereits in der Vergangenheit bei den großen Stromkonzernen als Lückenbüßer für vorgeschobene Preiserhöhungen herhalten, so der NABU-Präsident.
Aus der Antwort geht hervor, dass das EEG im Vergleich zu anderen Instrumenten zur Förderung der Erneuerbaren Energien, wie beispielsweise das in Großbritannien oder Italien verwendete Quotenmodell, kostengünstiger ist. Ein Wechsel des Instruments wäre also, ein Ausbau in gleichem Umfang unterstellt, für die Stromkunden teurer. Ein vergleichbarer Ausbau allerdings wäre nicht zu erwarten. Denn Länder wie Großbritannien, Italien oder Polen, die keine mit dem EEG vergleichbare Einspeiseregelung haben, können keinen vergleichbaren Erfolg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vorweisen. Anders beispielsweise Spanien, wo im letzten Jahr erstmals mehr Windräder dazugebaut wurden als in Deutschland. Entsprechend verfügen in der EU inzwischen 16 Staaten über ein Einspeisesystem vergleichbar mit dem EEG.
Kritik gibt es dagegen von Seiten der Umweltschützer: Der Naturschutzbund NABU hat den von Regierung und Unionsmehrheit im Bundesrat ausgehandelten Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz scharf zurückgewiesen. „Das Einschränken der Stromkennzeichnungspflicht in letzter Minute ist ein schwerer Rückschlag für Verbraucherschutz und Wettbewerb“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss beschränke sich das Gesetz nur noch auf die minimalen Vorgaben der EU-Richtlinie. „Hier wurde die Chance vertan, eine vorbildliche Regelung für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu etablieren“, kritisierte Tschimpke. Den Erneuerbaren Energien würden durch die eingeschränkte Kennzeichnungspflicht einmal mehr Stolpersteine in den Weg gelegt. Sie mussten bereits in der Vergangenheit bei den großen Stromkonzernen als Lückenbüßer für vorgeschobene Preiserhöhungen herhalten, so der NABU-Präsident.
Quelle: UD